Wer kennt es nicht: Gerade fährt man los und genau dann kommt der erwartete Rückruf. Vielen ist klar, telefonieren, während man am Steuer sitzt, ist verboten. Aber darf ich mein Handy beim Autofahren überhaupt nicht in der Hand halten? Gibt es einen Unterschied zum Bedienen eines Navigationsgerätes? Diese Fragen und weitere Fakten rund ums Autofahren klären wir in diesem Artikel.
Zu tief ins Glas geschaut - Darf ich meinen Rausch im Auto ausschlafen?
Gut sei es schon mal, wenn man erkennt, dass man nicht mehr fahrtüchtig ist und das Auto besser stehen lässt, sagt Polizeisprecherin Magdalena Buchmiller, zuständig für den Bereich Schwaben Süd/West mit Sitz in Kempten im Allgäu. „Im Auto zu schlafen, weil man betrunken ist, ist grundsätzlich nicht verboten“, sagt Buchmiller. Den Fahrzeugschlüssel solle man dabei aber nicht einstecken. Vor allem nicht, wenn man auf dem Fahrersitz schläft.
Wenn der Schlüssel steckt, könne das für Zeugen, andere Beteiligte oder für die Polizei den Anschein haben, dass man losfahren möchte, sagt die Polizeioberkommissarin, und wenn man betrunken ist, wäre das dann eine Ordnungswidrigkeit und je nach Alkoholwert auch eine Straftat. Auf der sicheren Seite sei man, wenn man auf dem Beifahrersitz oder der Rückbank schläft.
Dabei spiele es keine besondere Rolle, wo das Auto steht. Das seien dieselben Regeln, wie sonst im Straßenverkehr. „Nicht im Parkverbot“, sagt Buchmiller.
Handy am Steuer: Ab wann ist es verboten?
„Das Handy darf auf keinen Fall ablenken“, so Buchmiller. Telefonieren während der Fahrt sei nur dann in Ordnung, wenn der Fahrer vor Beginn der Fahrt das Telefonat begonnen hat und dann über Lautsprecher oder Freisprechanlage, also ohne das Handy in der Hand zu halten, weiter telefoniert. Auf dem Handy dann etwas einzutippen oder zu halten, sei eine deutliche Ablenkung, so die Sprecherin.
Sollte doch mal etwas Dringendes am Handy zu erledigen sein, solle man mit dem Auto anhalten und den Motor ausschalten, so Buchmiller. Bei Autos mit einer Start-Stopp-Funktion zähle das Gleiche, das Fahrzeug darf nicht in Betrieb sein und der Motor aus.
Darf ich als Autofahrer auf meinem Navi herumtippen?
Bei Navigationsgeräten oder größeren Displays, wie es bei modernen Autos oftmals der Fall ist, gelte die gleiche Regel wie bei der Benutzung von Handys am Steuer. „Man muss sich auf den Straßenverkehr konzentrieren können. Ablenkung ist Ablenkung, da ist es egal, um welches elektronische Gerät es sich handelt“, sagt die Polizeisprecherin.
Beim Navigieren sollen Autofahrerinnen und Autofahrer vor Fahrtantritt die Route in das Navigationsgerät eingeben. Sollte man aber etwas nachschauen müssen oder eine neue Route setzen, gilt auch in solchen Fällen: Anhalten, Motor aus, in Ruhe eintippen und dann erst weiterfahren.
Blitzer-Apps auf dem Handy: Ist das erlaubt?
Um Bußgeld oder Punkten in Flensburg zu umgehen, bieten verschiedene Hersteller Blitzer-Warner an. Meist sind es kleine Geräte, die im Auto zusätzlich mitgeführt werden und den Fahrer vor Geschwindigkeitskontrollen warnen sollen. Kurz vor dem Blitzer ertönt dann ein Warn-Ton oder ein Lichtsignal – ähnlich wie bei Blitzer-Apps, die auf das Handy heruntergeladen werden können.
Buchmiller sagt klar, „das ist verboten“. Radarwarnungen jeglicher Art dürfen während dem Fahren nicht in Betrieb sein. Auch wenn der Beifahrer eine Blitzer-App auf dem Handy haben sollte und die läuft, ist das nicht erlaubt.
Wenn man beim zu schnell Fahren von der Polizei erwischt wird und dann auch noch ein Blitzer-Warner in Betrieb war, stelle die Polizei das Warngerät sicher. Bei Benutzung einer Blitzer-App auf dem Handy ließe die Polizei diese prüfen oder löschen.
Einfach mal blankziehen: Darf man nackt Auto fahren?
Wenn jemand ohne Kleidung Auto fahren möchte, ist das zumindest nicht verboten. Buchmiller denke dabei aber an die Sicherheit, etwa an den Schutz der Haut, wenn beispielsweise der Anschnallgurt dann auf der nackten Haut liegt oder wenn man etwa barfuß Auto fährt, „das könnte zu einem Unfall führen“.
Wo es in Bezug auf die Nacktheit problematisch werden könnte, ist dann außerhalb des Verkehrs, also dann, wenn der Fahrer sein Auto verlässt und aussteigt. Da könnte es zur Erregung öffentlichen Ärgernisses kommen und das wäre eine Straftat.
Sollten sich andere Verkehrsteilnehmer über das Fahren von einer nackten Person beschweren und dazu die Polizei rufen, gingen die Beamten dem auf jeden Fall nach, so die Sprecherin.
Etwas, das auf jeden Fall nicht erlaubt ist, ist als Autofahrer das Gesicht zu verdecken.
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