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Ambulante Pflege: Kreistag Oberallgäu streicht Zuschüsse für Investitionen

Pflege im Allgäu

Ambulante Pflege: Oberallgäu streicht Zuschüsse für Investitionen

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    Der Oberallgäuer Zuschuss für Investitionskosten Ambulanter Pflegedienste kommt künftig von der Regierung von Schwaben.
    Der Oberallgäuer Zuschuss für Investitionskosten Ambulanter Pflegedienste kommt künftig von der Regierung von Schwaben. Foto: Felix Ebert (Symbolbild)

    Der Kreistag Oberallgäu schafft den Kreis-Zuschuss für Investitionskosten ambulanter Pflegedienste ab. Seit 2007 werde diese ehemalige Pflichtaufgabe mit jährlich bis zu 150.000 Euro freiwillig erfüllt - tatsächlich würde dieser Zuschuss jedoch mittlerweile von der Regierung von Schwaben gewährt. Das nicht mehr zeitgemäße Instrument werde deshalb abgeschafft.

    Gegen diesen Beschluss stimmte die SPD. Kreistagsmitglied Vera Huschka bezeichnete es als traurig, dass mit dem Sparen in diesem Bereich angefangen werde. Sie fürchtet erhöhte Kosten für Pflegebedürftige.

    Investitionskosten Ambulanter Pflegedienste: Kreistag Oberallgäu streicht Zuschüsse

    Laut Ralf Eichbauer, Abteilungsleiter Soziales im Landratsamt, können die Pflegedienste den Zuschuss, der bisher vor allem für neue Fahrzeuge gezahlt wurde, künftig bei der Regierung von Schwaben beantragen. Die meisten Kreisbehörden im Bezirk würden das so handhaben, darunter Kempten. Nicht gedeckte Investitionskosten können die Pflegedienste demnach bis zu acht Prozent Pflegebedürftigen anteilig berechnen.

    Zuletzt seien pro Anbieter und Jahr 7200 bis 7900 Euro bezahlt worden, an große Dienste bis 26.000 Euro.

    Laut Dr. Philipp Prestel (Freie Wähler) verpufft diese Förderung vielfach, die Regelfinanzierung umfasse auch solche Investitionen. Er sprach von einem „untauglichen Instrument“. Auch Joachim Konrad (CSU) bezeichnete die Abschaffung als „nicht unsozial, sondern gerechtfertigt“. Für Christine Rietzler (Grüne) ist die Altregelung eine nicht mehr zeitgemäße Verteilung „nach dem Gießkannenprinzip“.

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