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Ausgangsbeschränkung: Was ist ein "triftiger Grund" fürs Verlassen der Wohnung

Corona-Beschränkungen

Familienvater will Polizei keinen "triftigen Grund" bei Kontrolle nennen - so sind die Regeln

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    Corona-Ausgangsbeschränkung in Bayern: Wer in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird derzeit nach einem "triftigen Grund" gefragt, warum er unterwegs ist. Ein Familienvater in Krugzell im Oberallgäu "konnte oder wollte" darauf keine Antwort geben.
    Corona-Ausgangsbeschränkung in Bayern: Wer in eine Polizei-Kontrolle gerät, wird derzeit nach einem "triftigen Grund" gefragt, warum er unterwegs ist. Ein Familienvater in Krugzell im Oberallgäu "konnte oder wollte" darauf keine Antwort geben. Foto: Alf Geiger (Symbolbild)

    Weil er keinen triftigen Grund nennen „wollte oder konnte“, hat die Polizei einen Familienvater nach einer Kontrolle in Krugzell angezeigt. Dort war der Ostallgäuer mit seinen zwei Kindern im Auto unterwegs gewesen. Ein Verstoß gegen die allgemeine Ausgangsbeschränkung; die Ordnungswidrigkeit kostet 500 Euro Bußgeld.

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