Die Meldung löste Kopfschütteln aus: Die Polizei hat einen Familienvater angezeigt, der mit zwei Kindern von einem Allgäuer Landkreis in einen anderen gefahren war und keinen triftigen Grund sagen „konnte oder wollte“. Ein Verstoß gegen Bayerns Ausgangsbeschränkungen. Dabei wäre es wohl einfach gewesen: Sport und Bewegung an der frischen Luft sind ein anerkannter Grund, das Zuhause zwischen 5 und 21 Uhr zu verlassen.
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