Zwei Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Kempten begutachten ab Mitte Januar jedes kleine Gewässer in Kempten und dem Oberallgäu. Dabei erfassen sie, ob diese an den Gewässerrändern einen mindestens fünf Meter breiten begrünten Streifen besitzen, der laut Gesetz nicht als „Acker oder Garten“ genutzt werden darf. Denn das ist seit August 2019 in Bayern vorgeschrieben.
Wasserwirtschaft in Kempten und dem Oberallgäu