Für ein Bauernhaus mit Garten, einen Stadel und die Nutzflächen drumherum zahlte ein Landwirt in Waltenhofen bislang jährlich 372 Euro Grundsteuer an die Gemeinde. In den kommenden Wochen droht ihm wohl eine unangenehme Überraschung, erklärt Udo Merk, Leiter der dortigen Finanzverwaltung: Weil der Landwirt für die Nutzflächen nicht die korrekte Klasse A ans Finanzamt weitergab, soll er künftig 5064 Euro pro Jahr zahlen. Kommunen und Beratungsstellen erklären, wo die häufigsten Fehler im Umgang mit der Reform liegen, die ab 1. Januar 2025 greift, und was Betroffene tun können.
Ärger nach Grundsteuerreform
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