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Holzpenis und Vulva auf Kreisverkehren im Allgäu: Ist das rechtlich erlaubt?

Hohe Bußgelder möglich

Kein Banner erlaubt, aber ein Holzpenis? Diese Regel gelten für Kreisverkehre im Allgäu

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    Wer den Kreisverkehr von Börwang in Richtung Kempten verlässt, entdeckt eine Vulva am Verkehrsschild.
    Wer den Kreisverkehr von Börwang in Richtung Kempten verlässt, entdeckt eine Vulva am Verkehrsschild. Foto: Johanna Mehner

    Ob ein aus Holz geschnitzter Penis auf Kreisverkehren in Oberstdorf und Sonthofen oder eine bunt bemalte Vulva-Skulptur an einem Verkehrsschild in Börwang: Seit knapp vier Wochen tauchen im Oberallgäu aber auch anderswo in der Region immer wieder Darstellungen von Genitalien auf. Oft sind sie so platziert, dass Autofahrerinnen und Autofahrer sie unweigerlich bemerken. Weil es aber verboten ist, Gegenstände an Straßen zu platzieren, auf denen Verkehrsteilnehmende mit hoher Geschwindigkeit unterwegs sind, kann das, was viele als unterhaltsam oder anstößig verstehen, sogar Bußgelder nach sich ziehen.

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