Die 14-Jährige galt seit dem frühen Donnerstagnachmittag (27. März 2025) als vermisst. Nun wurde die Jugendliche in enger Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden wohlbehalten aufgegriffen. Das berichtet die Polizei am Samstag.
Die Beamten bedankten sich in ihrer Mitteilung bei den Medien und der Öffentlichkeit für die Unterstützung bei der Fahndung.
Wie geht die Polizei bei der Suche von Vermissten vor?
Dass um Hilfe aus der Öffentlichkeit gebeten wird, um vermisste Personen zu finden, kommt im Allgäu und in Bayern immer wieder vor. Dennoch ist das für die Beamten „das letzte Mittel“, so ein Polizeisprecher zu unserer Redaktion. Geben Angehörige eine Vermisstenanzeige auf, wird die Polizei zuerst versuchen, ein komplettes Bild über die vermisste Person zu bekommen. Dazu gehören neben einer Personenbeschreibung samt Foto und einer Auflistung der mitgeführten Gegenstände auch Ermittlungen zum Umfeld:
- Wo hält sich die Person auf?
- Gab es Streit?
- Einen Grund für das Verschwinden – etwa Krankheit oder Schwermut?
Werden Fälle von vermissten Kindern und Jugendlichen anders behandelt als die von Erwachsenen?
Bei Kindern und Jugendlichen liegt eine sogenannte „Vermissung“ bereits dann vor, wenn ihr Aufenthaltsort unbekannt ist und sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben. Bei Erwachsenen muss noch eine Gefahr für Leib und Leben dazukommen.
Eine Öffentlichkeitsfahndung stellt gerade bei Erwachsenen hohe Anforderungen an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Denn: Der oder die Vermisste kann in die Veröffentlichung seiner/ihrer Daten nicht einwilligen. Gerade über das Internet verbreiten sich Namen und Bilder rasend schnell. Deshalb muss die Polizei jedes Mal die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen abwägen mit den Gefahren, die ihm drohen, sollte er nicht gefunden werden.
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