Mehr als 10.000 Euro Schaden sollen eine Klimaaktivistin und ein Klimaaktivist der „Letzten Generation“ in Kempten verursacht haben (wir berichteten). Mit Eimer, Kleister und Plakaten zogen sie im August 2022 durch die Innenstadt und beklebten Stromkästen, Schaufenster und Schulen ohne die dafür nötige Genehmigung, um auf eine Veranstaltung hinzuweisen. Nun hat das Amtsgericht Kempten ein Urteil gefällt in dem Prozess und sprach jeweils eine Geldstrafe aus.
Letzte Generation plakatiert Kemptener Innenstadt
Schon am ersten Verhandlungstag (16. Januar) traten mehrere Polizisten sowie ein Passant als Zeugen vor Gericht. Mehr als 180 Plakate stellten Einsatzkräfte am Tattag und dem darauffolgenden Tag in der Innenstadt fest. Das Gebiet erstreckte sich von der Wiesstraße über die ZUM bis zur Klostersteige und in Richtung Lindauer Straße und Schwaighauser Weg.
Polizeibeamte, die Beweise sicherten und die Plakate fotografierten, waren dafür nach eigener Aussage knapp fünf Stunden unterwegs. Die Richterin sagte zu den Angeklagten: „Dass Sie das alles alleine geschafft haben, halte ich für fraglich.“ Als Beweggründe für die Tat nannten die beiden Aktivisten die Sorge um den Klimawandel und seine Folgen.
Tausende Euro Schulden nach Klimaprotesten
Rechnungen zeigten im Prozess, dass die Betroffenen meist mehrere hundert Euro für das Entfernen der Plakate und die Reinigung zahlten. Die 35-jährige Angeklagte gab an, sich mittlerweile aus der „Letzten Generation“ zurückgezogen zu haben. Der 40-jährige Angeklagte - der den zweiten und letzten Verhandlungstag aufgrund von Müdigkeit vertagen wollte - ist bundesweit für die Klimabewegung aktiv. Vor allem aufgrund von Sanktionen für Protestaktionen habe er mehrere Tausend Euro Schulden, sagte er: „Das wird nach dem Prozess zu dem Flughafenprotest von Frankfurt wahrscheinlich in die Hunderttausende gehen.“
Beide Angeklagte haben nach eigenen Angaben weniger als 150 Euro pro Monat zum Leben. Die Richterin verurteilte die 35-Jährige zu einer Geldstrafe von insgesamt 300 Euro (20 Tagessätze á 15 Euro) und den 40-Jährigen zu insgesamt 800 Euro (40 Tagessätze á 20 Euro). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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