Es gibt sie schon lange, die Pflicht für Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen. Ab 1953 sollte sie körperversehrten Kriegsopfern den Weg zurück ins Arbeitsleben erleichtern. Die Vorgabe liegt bei fünf Prozent der Beschäftigten. Wird diese Quote nicht erreicht, droht eine Art Strafzahlung - die Ausgleichsabgabe. Nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor viele Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderung zu ihren Arbeitnehmern zählen, auch in Kempten und im Oberallgäu. Um die Betriebe auf dem Weg zu mehr Inklusion zu unterstützen, gibt es die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA). Claudia Fornell ist für Schwaben zuständig.
Inklusion auf dem Arbeitsmarkt