Eine Gruppe Hobby-Motocrossfahrer und -fahrerinnen sucht nach einem Platz fürs Training. Eines der Mitglieder besitzt eine Viehweide, die aufgrund des hügeligen Geländes prädestiniert dafür ist. So weit, so gut. Doch 70 Meter weiter lebt das Ehepaar Schratt, das den Motorenlärm überhaupt nicht gut findet. Der zuständige Jäger sieht seine Abschuss-Chancen schwinden und die Naturschutz-Behörde befürchtet eine massive Störung der Vogelbrut. Das Landratsamt genehmigt die Anlage dennoch – eine Entscheidung, die die Schratts nicht hinnehmen – und deshalb vor dem Verwaltungsgericht Augsburg dagegen klagen.
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