Die Tage werden wärmer und viele Menschen verlagern ihren Morgenkaffee und auch das Feierabendbier auf den Balkon. Er ist ein Schwellenort zwischen drinnen und draußen und damit äußerst beliebt. Genutzt wird dieser Ort auf unterschiedlichste Art und Weise: Manche hängen Wäsche auf, andere gehen nur zum Rauchen auf den Balkon und wieder andere wollen dort grillen. Doch was davon ist tatsächlich erlaubt, wenn man zur Miete in der Wohnung ist?
Kemptener Anwalt klärt auf