„Männlich“ statt wie seit der Geburt „weiblich“ im Personenstandsregister vermerken oder den Vornamen passend zur eigenen Geschlechtsidentität ändern: Das ist für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz nun einfacher möglich. Seit 1. November können Standesämter nach den neuen Rahmenbedingungen arbeiten. In Kempten meldeten sich bislang zwölf Menschen an, die eine Änderung im Personenstandsregister vornehmen lassen wollen.
LGBTQ-Rechte
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