Pesch denkt, dass sich die „Ausbildungsduldung“ gut umsetzen lässt. Statt Ermessensentscheidungen gebe es klare Vorgaben, wann ein Rechtsanspruch besteht. Der Vorteil: Auch Arbeitgeber tun sich leichter, wenn sie wissen, dass ihnen die Ausländerbehörden nicht womöglich einen Lehrling nach der halben Ausbildungszeit abschieben. Bestehen die Flüchtlinge die Prüfungen und haben eine Stelle, dürfen sie nach ihrer Ausbildung zwei Jahre weiter arbeiten. Was danach geschieht, sei noch nicht rechtlich geklärt, sagt Pesch. Er geht davon aus, dass man die Menschen in dauerhaftes Bleiberecht bringen könne.
Oberallgäu