Richten Gemeinden an Seen Badeinseln ein, so haften bei Unfällen Bürgermeister unter Umständen strafrechtlich persönlich. Aus diesem Grund wurde der Notzenweiher nun im Auftrag der Gemeinde Betzigau genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Um nicht in die Haftung zu geraten, müssen mehrere Punkte angegangen werden. Jedoch gibt es Zweifel.
Gefährlicher Freizeitspaß?