Weil die Tiere in seiner Obhut gelitten haben, darf ein Oberallgäuer auch weiterhin keine Hunde mehr halten. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies am Dienstagvormittag laut Sprecherin Dr. Sarah Honegg eine Klage des Mannes zurück und bestätigte damit das Verbot des Oberallgäuer Veterinäramtes.
Prozess wegen Tierquälerei