Mit einer gescheiterten Liebesbeziehung hat sich jüngst das Landgericht Kempten beschäftigt: Eine Frau wollte ihren ehemaligen Verlobten aus dem Haus klagen – und hat nun Recht bekommen.
Mann zog ins Haus seiner Verlobten und wollte nach der Trennung nicht mehr ausziehen
Doch von vorn: Als die Beziehung noch intakt war, ist der Mann ins Haus seiner Partnerin gezogen und musste laut einer Pressemitteilung des Gerichts keine Miete zahlen. Seine eigene Wohnung hatte er gekündigt. Dann folgte allerdings die Trennung – und die Frau verlangte von ihrem Ex-Verlobten, dass dieser wieder ausziehen solle. Da er sich weigerte, erhob sie eine Räumungsklage vor dem Landgericht. Der Mann wehrte sich dagegen mit der Begründung, dass er aufgrund der Verlobung ein Recht habe, in dem Haus zu leben.
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Das Landgericht sieht das jedoch anders und verpflichtete den Beklagten, wieder auszuziehen. Aus dem Umstand, dass er im Vertrauen auf eine künftige Ehe seine Wohnung gekündigt habe, könne er keinen Anspruch herleiten, im Haus der Frau zu bleiben.
Oberlandesgericht München hat Berufung des Mannes verworfen
Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem das Oberlandesgericht München die Berufung des Mannes verworfen hat.
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