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Vorgabe für Oberallgäuer Gemeinden: So soll Spezlwirtschaft verhindert werden

Fairen Wettbewerb schützen

Vorgabe für Oberallgäuer Gemeinden: So soll Spezlwirtschaft verhindert werden

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    Wenn Kommunen Aufträge vergeben - etwa für Bauarbeiten -, müssen sie einige Vorschriften beachten. Eine soll Spezlwirtschaft verhindern.
    Wenn Kommunen Aufträge vergeben - etwa für Bauarbeiten -, müssen sie einige Vorschriften beachten. Eine soll Spezlwirtschaft verhindern. Foto: Wolfgang Widemann (Symbolbild)

    Ein stolzer Unterton schwingt regelmäßig mit, wenn Bürgermeister berichten, dass Bauarbeiten von heimischen Firmen ausgeführt wurden. Künftig jedoch können sie sich damit womöglich nicht mehr rühmen. Denn ob ein Allgäuer Unternehmen beauftragt wird oder ein auswärtiges, wird ein Produkt des Zufalls: Laut einer derzeitigen Empfehlung des Landratsamtes Oberallgäu soll in Gemeinderatssitzungen, in denen Aufträge vergeben werden, der Name der Unternehmen nicht mehr genannt werden. Dahinter steckt eine Geschichte juristischer Deutungen, die selbst Experten verunsichert.

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