Nach den jüngsten bayerischen „Corona-Regeln“ des Innenministeriums dürfen Gärtnereien, bei denen auf mehr als 50 Prozent der Verkaufsfläche Lebensmittel angeboten werden, die komplette Verkaufsfläche öffnen. Dies hat jetzt Christian Herb, Innungsobermeister der Gartenbaugruppe Kempten/Oberallgäu, mitgeteilt.
Kempten/Oberallgäu