Wer auf ein dienstliches Siegel stößt, sollte tunlichst die Finger davon lassen, will sie oder er sich keinen Ärger einhandeln. Das erlebte jetzt ein 38-jähriger Oberallgäuer, der aus dem Verkaufsraum eines Vereins den alten Inhalt eines Kühlschranks entsorgt hatte. Ob die Siegel an der Kühlschranktür zu dem Zeitpunkt tatsächlich noch geschlossen waren oder Dritte sie vielleicht schon vorher gebrochen hatten, wurde bei der Verhandlung im Amtsgericht Kempten nicht abschließend klar. Der Mann muss jedenfalls als Strafe 1000 Euro zahlen.
Urteil am Amtsgericht Kempten