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Wenn der Techniker „oben ohne“ an der Wohnungstür steht

Corona-Regeln

Wenn der Techniker „oben ohne“ an der Wohnungstür steht

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    Wenn Handwerker eine Wohnung betreten, müssen sie einen Mund- und Nasenschutz tragen.
    Wenn Handwerker eine Wohnung betreten, müssen sie einen Mund- und Nasenschutz tragen. Foto: Martina Diemand

    Heizung defekt? Ein Rollladen, der sich nicht hochziehen lässt? Durchgeschmorte Elektroleitung? Da sind die Fachleute des Handwerks gefragt. Die meisten Handwerksbetriebe dürfen auch während des Lockdowns ihre Mitarbeiter zu Kunden schicken, wie in der bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmen-Verordnung geregelt. Doch was ist, wenn der Handwerker ohne Mund- und Nasenschutz die Räume betritt? Wenn er keinen Abstand einhält? Wenn der Hinweis des Kunden auf die momentanen Regeln nichts fruchtet? Das dürfe nicht sein, sagen dazu der Geschäftsführer des Kreishandwerkerschaft Kempten, Gottfried Voigt, und der Waltenhofener Hans-Peter Rauch, Präsident der Handwerkskammer Schwaben. Auch Handwerker hätten sich an Hygienevorschriften zu halten. Rauch kann sich sogar vorstellen, die FFP2-Maskenpflicht, die seit Montag im ÖPNV und im Handel gilt, aufs Handwerk zu erweitern. Nicht unbedingt beim Arbeiten, aber überall dort, wo Kundenkontakt bestehe.

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