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Wenn lesbische Paare ein Kind wollen: Die zweite Mutter muss sich erst beweisen

Zwei Frauen aus Kempten berichten

Wenn lesbische Paare ein Kind wollen: Die zweite Mutter muss sich erst beweisen

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    Wenn zwei verheiratete Frauen mit Hilfe einer Samenspende ein Kind bekommen, muss die nicht-leibliche Mutter erst einmal ein Adoptionsverfahren hinter sich bringen, bevor sie offiziell als Elternteil gilt. Das könnte sich demnächst ändern.
    Wenn zwei verheiratete Frauen mit Hilfe einer Samenspende ein Kind bekommen, muss die nicht-leibliche Mutter erst einmal ein Adoptionsverfahren hinter sich bringen, bevor sie offiziell als Elternteil gilt. Das könnte sich demnächst ändern. Foto: Foto: Matthias Becker

    Ein Paar wünscht sich sehnlichst ein Kind. Auf natürlichem Weg klappt es mit dem Nachwuchs nicht. Die Eheleute suchen einen Mediziner auf. Durch eine künstliche Befruchtung mit dem Sperma eines fremden Mannes geht der Wunsch schließlich in Erfüllung: Ein Baby ist unterwegs. Handelt es sich um Mann und Frau, ist die Elternfrage nach der Geburt ohne bürokratische Hürden geklärt. Bei einer gleichgeschlechtlichen Beziehung hingegen muss die Partnerin erst ein Führungs- und Gesundheitszeugnis abgeben, ein Lebenslauf schreiben, in dem sogar die Beziehung zu dem Baby dargestellt sein muss, und dem Jugendamt Einblick in die eigenen vier Wände geben. Kurz: Sie muss ein Adoptionsverfahren durchlaufen. Sogar dann noch einmal, wenn das Paar ein zweites Kind bekommt. „Das ist sehr belastend“, sagt eine Kemptenerin, der genau das erneut bevorsteht. „Und auch diskriminierend.“

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