In kurzer Zeit ist medizinische Hilfe zu bekommen. So schreibt es das Bayerische Rettungsdienstgesetz (BayRDG) vor. Wenn in einem Gebiet weniger als 80 Prozent der Einsätze nicht in der vorgegebenen Zeit den Notfallort erreichen, dann muss nachgebessert werden. So geschieht es aktuell in der Gemeinde Bidingen, dort wird die Johanniter-Unfall-Hilfe in Ob bis April einen neuen Rettungsstandort einrichten. Vorangegangen war eine öffentliche Ausschreibung, bei der die Johanniter den Zuschlag erhielten.
Gemeinderat