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Bodybuilder auf Abwegen

Ostallgäu

Bodybuilder auf Abwegen

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    Logo_Vor_Gericht Foto: beckmann

    Der bis dato unbescholtene Mann wurde wegen vier Fällen des „Handels von Dopingmitteln zum Zweck des Dopings im Sport“ zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem wurde die Einziehung der Verkaufssumme von 1200 Euro angeordnet. Bei den Hormonpräparaten hatte es sich überwiegend um zugelassenes Testosteron gehandelt, sodass für das Gericht auch der Tatbestand des „unerlaubten Handels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken“ erfüllt war.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig und enthält auch einen Schuldspruch wegen des Besitzes von Dopingmitteln: Die Polizei hatte damals die Wohnung des Ostallgäuers durchsucht und dort neben zehn Testosteron-Ampullen auch eine Ampulle Trenbolon gefunden. Dieses anabole Steroid ist laut der Staatsanwältin „stark leberschädigend“ und stammte aus einem Untergrundlabor. Eine weitere Nebenwirkung ging aus dem Chatverlauf zwischen dem Angeklagten und seinem Bekannten hervor: Als ihm der Mann, dem er zusätzlich zum Testosteron eine Ampulle dieses Mittels verkauft hatte, von schmerzenden Brustwarzen berichtete, riet er zum sofortigen Absetzen des Präparats.

    Im Prozess war der Angeklagte zu den Gesundheitsrisiken der Dopingmittel einsichtig und schilderte auch, wie er selbst erstmals mit ihnen in Berührung kam: Er wollte an einem Wettkampf teilnehmen und habe eine „Kur“ gemacht, um größere Erfolgsaussichten zu haben. Solche Präparate seien in der Bodybuilder-Szene sehr verbreitet. „Es dopen leider fast alle“, meinte der Ostallgäuer.

    Seit der Hausdurchsuchung hat der Angeklagte nach eigenen Angaben keinerlei Kontakt mehr zu Dopingmitteln und zur Szene. Die damaligen Abgaben an seinen Bekannten bedauerte er, versicherte aber, er habe die Präparate auf dessen Wunsch hin besorgt. Dass er dabei „keinerlei Profit gemacht“ haben wollte, nahmen ihm aber weder die Staatsanwältin noch das Gericht ab – zumal er seinen Abnehmer nach eigenen Angaben noch gar nicht lange kannte.

    Die Anklagevertreterin verwies im Plädoyer darauf, dass es „nicht logisch ist, im Darknet für eine x-beliebige Person zum Selbstkostenpreis Dopingmittel zu besorgen“. Auch für die Vorsitzende des Schöffengerichts machte dies im Urteil „keinen Sinn“.

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