Da Aitrang in der laufenden Legislaturperiode einen hauptamtlichen Bürgermeister hat, fragte Gemeinderat Eduard Nieberle an, ob dies automatisch auch zukünftig der Fall sein wird. Dazu erinnerte Angela Unger, Geschäftsleiterin der Verwaltungsgemeinschaft Biessenhofen daran, dass der Gemeinderat 2020 in einer Satzung festlegte, dass der Erste Bürgermeister hauptamtlich sein soll. Sollte der Gemeinderat dies für die nächste Periode ändern wollen, müsste er diese Satzung bis spätesten 90 Tage vor der Wahl ändern.
Kommunalwahl 2026
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