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Diskussion über die zukünftige Rechtsstellung des Bürgermeisters: Haupt- oder Ehrenamt in Günzach?

Rathauschef in Günzach

Haupt- oder Ehrenamt? Diskussion um Bezahlung von Bürgermeister in Günzach

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    Der Gemeinderat Günzach diskutierte über die zukünftige Rechtsstellung des Bürgermeisters.
    Der Gemeinderat Günzach diskutierte über die zukünftige Rechtsstellung des Bürgermeisters. Foto: zwi

    Soll das Bürgermeisteramt in Günzach nach der Kommunalwahl 2026 haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt werden? Die amtierende Bürgermeisterin Wilma Hofer ließ keinen Zweifel an ihrer Einschätzung: „Ich finde, das Ehrenamt wird der Aufgabenfülle, der Verantwortung und des Zeitaufwands für dieses Amt nicht mehr gerecht“, sagte sie, bevor der VG-Geschäftsstellenleiter Matthias Rieser die Unterschiede zwischen den beiden Rechtsstellungen erläuterte.

    Die rechtlichen Unterschiede wirken für Laien etwas kurios: Ehrenamtliche Bürgermeister gelten als „ehrenamtliche Beamte“ und bekommen kein Gehalt, sondern eine Entschädigung, die zu einem Drittel lohnsteuerfrei, aber voll sozialversicherungspflichtig ist. Sie haben keinen Urlaubsanspruch und erwerben erst nach zehn Jahren im Amt einen Versorgungsanspruch im Ruhestand.

    Günzach diskutiert Zukunft des Bürgermeisteramtes

    Hauptamtliche Bürgermeister dagegen sind Beamte auf Zeit und werden nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz bezahlt. Sie sind privat versichert und haben Anspruch auf Beihilfe sowie auf eine Ruhestandsversorgung. Da ihre Bezüge auch von der Ortsklasse, dem Familienstand und der Kinderzahl abhängen, ist ein direkter Vergleich schwierig. Aber unter dem Strich kostet ein hauptamtliches Gemeindeoberhaupt mit 110.000 bis 120.000 Euro eine Gemeinde bis 2000 Einwohner etwa 30.000 bis 40.000 Euro mehr als ein ehrenamtliches (70.000 bis 80.000 Euro).

    Die amtierende Bürgermeisterin plädierte für den Wechsel zum Hauptamt auch deswegen, weil es damit für Menschen, die bereits einen guten Beruf und Verdienst haben, leichter werde, „den Sprung zu wagen“ und sich um eine Bürgermeisterstelle zu bewerben. Der Gemeinderat war im Prinzip derselben Meinung, einige Mitglieder wollten aber trotzdem noch keinen entsprechenden Beschluss fassen. Vielleicht melden sich ja über den Sommer noch Personen, die das Amt auch ehrenamtlich ausüben würden, so die Hoffnung. Daher fiel mit acht zu fünf Stimmen der Beschluss, die Satzung zur Rechtsstellung der Erstbürgermeisterstelle erst in der September-Sitzung zu beschließen.

    Einstimmig fielen dagegen die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Genehmigung des Vorentwurfs für den Solarpark am Gewerbegebiet Immenthal. Zwei Expertinnen des Planungsbüros Lars Consult hatten den Vorentwurf ausführlich vorgestellt. Demnach wird die 3,4 Hektar große Fläche hinter dem Gewerbegebiet und unterhalb der Hangkante mit maximal 3,50 Meter hohen Modulen bestückt, die eine Gesamtleistung von 3,2 Megawatt haben. Eine Eingrünung soll die Anlage von außen fast unsichtbar machen. Die Gewerbesteuereinnahmen fließen zu 95 Prozent an die Gemeinde. Außerdem ist eine Bürgerbeteiligung in Form fest-verzinslicher Nachrangdarlehen möglich; dazu soll es noch eine Infoveranstaltung des Investors Greenovative geben.

    Günzach: Neugestaltung des Kirchenumfeldes geht zügig voran

    Bei der Neugestaltung des Kirchenumfeldes geht es nach jahrelangen Planungen nun zügig voran: Nachdem Mitte April die Zusage für die ELER-Förderung eingetroffen war, müssen alle Maßnahmen inklusive der Abrechnung bis April 2027 abgeschlossen sein. Planer Thomas Lauterbach erläuterte den Zeitplan. Demnach laufen die Ausschreibungen bis Ende August 2025, die Auftragsvergabe soll im Dezember erfolgen. Die eigentlichen Arbeiten sollten 2026 von Februar bis Oktober in drei Bauabschnitten gemacht werden: Zuerst ist der Bereich der Straße bis zum Kindergarten dran, dann der Kirchplatz und schließlich die Erhardstraße.

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