Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat Bernbeuren beschlossen, seine Grundsteuerhebesätze von 380 auf 330 Prozent zu reduzieren. Die Gemeinde erzielte bisher Einnahmen von knapp über 280.000 Euro, davon Grundsteuer A circa 60.000 Euro, Grundsteuer B circa 220.000 Euro. Im Jahr 2025 wird nach jetziger Einschätzung mit Gesamteinnahmen von circa 290.000 bis 300.000 Euro gerechnet. Das tatsächliche Grundsteueraufkommen wird sich jedoch erst im Laufe des Jahres ergeben.
Warum die individuelle Grundsteuer in Bernbeuren stark variieren kann
Nach altem Recht wurde der Messbetrag der Grundsteuer nach dem Einheitswert ermittelt. Dieses Verfahren war wertbezogen. Nach neuem Recht wurde für Bayern ein wert-unabhängiges Flächenmodell eingeführt. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll derjenige mit viel Grund sowie Wohn- und Nutzfläche auch mehr bezahlen. Da die ländlichen Regionen aber teilweise Grundstücke aufweisen, die eine größere Fläche haben, fallen die Zahlungsbeträge teilweise erheblich anders aus als früher. Die Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann, also im Jahr 2025 ähnlich viel Grundsteuereinnahmen hat wie in den Jahren vor der Reform. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückeigentümers gleich bleibt.
Durch die Umstellung von einem wertebasierten Modell auf ein Flächenmodell kommt es zu Belastungsverschiebungen zwischen den einzelnen Kategorien. Wie immer bei pauschalisierenden Systemen wirkt die Reform für einige günstig und für andere weniger. Für Bernbeuren sind nach der Reform insgesamt knapp 1700 Fälle maßgebend. Davon entfallen 36 Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und knapp 64 Prozent auf die Grundstücke (Grundsteuer B).
Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Bescheide zur Grundsteuer verschickt
Die Verwaltung weist Anfang bis Mitte Januar, wenn die Grundsteuerbescheide verschickt werden, die Bürgerinnen und Bürger auf diese Problematik hin und bittet sie, die Erklärungen nochmals zu überprüfen und mögliche Fehler zu korrigieren. Durch die laufenden Änderungen an den Messbeträgen, die Ausgangsgrundlage für die Hebesatzbestimmung sind, wird angenommen, dass die nächsten ein bis zwei Jahre nachjustiert werden muss, um Hebesätze bestimmen zu können, die auf Dauer haltbar sind.
In nicht öffentlicher Sitzung am 10. Dezember wurde ein Beschluss zum Umbau und Sanierung des Schnitzerstadels und Anschluss der Stromkosten gefasst. Dieser wurde nun in der Sitzung öffentlich gemacht. Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für den Stromanschluss Schnitzerstadel zum Preis von 32.685,73 Euro brutto laut Kostenangebot des Anbieters vom 18. November zu erteilen.
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