Eigentlich sollte die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen. Deshalb haben viele Gemeinden ihre Hebesätze gesenkt, damit sich nach der neuen, gesetzlich vorgegebenen Formel für die Berechnung der Grundsteuer kein höherer Gesamtbetrag ergibt als bisher. Die Gemeinde Günzach hat sich für einen Mittelweg entschieden: Der bisher geltende Hebesatz von 360 wird zwar auf 290 für beide Grundsteuerarten (A für landwirtschaftliche Flächen und B für private und gewerbliche Grundstücke und Gebäude) gesenkt. Unter dem Strich kommen dabei aber rund 47.000 Euro an Mehreinnahmen für die Gemeinde und damit an Mehrkosten für die Grundstückseigentümer heraus.
Günzach
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