Der Rauschgiftkonsum eines 27-Jährigen aus dem mittleren Landkreis war im vergangenen Jahr derart intensiv, dass die Vorsitzende des Schöffengerichts jetzt im Urteil von einem „Verfangen-Sein im Drogensumpf“ sprach. Der Angeklagte hatte offen zugegeben, dass er damals „ständig“ Marihuana geraucht und sich auch noch „zum Partymachen“ mit Amphetamin und Ecstasy aufgeputscht hatte. Als die Polizei im September 2018 in anderer Sache bei ihm vorstellig wurde, lagen in seinem Zimmer überall Drogen und Konsum-Utensilien herum. Insgesamt wurden 550 Gramm Marihuana, 22,6 Gramm Ecstasy und 0,8 Gramm Amphetamin sichergestellt.
Der wegen eines kleineren Drogendelikts vorgeahndete Angeklagte wurde jetzt des vorsätzlichen, unerlaubten Betäubungsmittel-Besitzes in einer nicht geringen Menge schuldig gesprochen und zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro bezahlen und an einer Suchtberatung teilnehmen. Zudem wurde eine Abstinenzweisung erteilt. Der Angeklagte muss nun zwei Jahre lang durch regelmäßige Drogentests nachweisen, dass er sich daran hält. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der 27-Jährige hatte sich im Prozess einsichtig und reuig gezeigt. Er habe erkannt, „dass es viel zu viel geworden ist“, und mit dem Konsum von Aufputschmitteln kurz nach der Durchsuchung aufgehört. Deutlich schwerer sei es ihm gefallen, kein Marihuana mehr zu rauchen. Dies sei ihm letztlich erst vor zwei Wochen gelungen.
Angesichts dieser Schilderung hatte die Vorsitzende durchaus Zweifel bezüglich der Nachhaltigkeit des Entschlusses. Gleichzeitig machte sie dem Angeklagten den Ernst der Lage deutlich: „Ich sag’s Ihnen ganz ehrlich: Das sind keine ,Peanuts‘ mehr, und Sie müssen damit rechnen, dass Sie hier mit einer Freiheitsstrafe rausgehen.“ Deren Aussetzung zur Bewährung war weder für den Staatsanwalt noch für das Gericht eine Selbstverständlichkeit.
Der Anklagevertreter erklärte im Plädoyer, er habe dabei durchaus „Bauchweh“. Letztlich war er aber doch dazu bereit, dem Angeklagten die Chance zu geben. Dies lag zum einen am umfassenden Geständnis. Zum anderen hatten Staatsanwalt und Gericht die Hoffnung, dass es der junge Mann unter dem Druck der Auflagen und Weisungen und mithilfe eines Bewährungshelfers schaffe, die Bewährung durchzustehen.
Der Verteidiger sah die Situation ähnlich. Seiner Einschätzung nach ist seinem Mandanten mittlerweile „schon bewusst geworden, dass ein weiterer Drogenkonsum der direkte Weg in die Justizvollzugsanstalt wäre“.