Auch in Günzach steigen die Kindergartengebühren zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. September: Bei vier bis fünf Stunden Betreuung am Tag verteuert sich die Gebühr für das erste Kind von 154 Euro auf 170 Euro und für das zweite von 132 Euro auf 146 Euro. Da der Freistaat Bayern nach wie vor jeden Kindergartenplatz mit 100 Euro bezuschusst, bleiben für die Eltern 70 bzw. 46 Euro zu zahlen, für das dritte Kind ist der Kindergartenbesuch frei. Bei einer Krippenbetreuung im selben Stundenumfang steigen die Gebühren von 180 Euro auf 198 Euro (1. Kind) bzw. von 156 Euro auf 172 Euro (2. Kind). Für Krippenkinder wird der Zuschuss vom Freistaat allerdings nur einkommensabhängig gewährt.
Das ist der Grund für die Gebührenerhöhung
Grund für die Gebührenerhöhung sind die gestiegenen Personal- und Betriebskosten. Die Personalkosten sind allein im Jahr 2024 um rund elf Prozent gestiegen und 2025 um weitere drei Prozent; für 2026 werden es 2,6 Prozent sein. Der Beschluss zur Gebührenerhöhung fiel einstimmig. Er gilt aber zunächst nur für das nächste Kindergartenjahr, da man im Gemeinderat die Kostenentwicklung weiter im Blick behalten und gegebenenfalls reagieren will.

Gibt es genügend Kindergartenplätze in Günzach?
Die Plätze im Kindergarten Günzach reichen laut Bedarfserhebung im Jahr 2025/26 aus, drei sind noch frei. In der Krippe ist sogar noch die Hälfte der zwölf Plätze unbesetzt. „Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass sich das schnell ändern kann“, meinte Bürgermeisterin Wilma Hofer. Laut Prognose des Landratsamtes werden die Plätze auch in den nächsten Jahren ausreichen, da zum einen ein starker Geburtenrückgang zu verzeichnen ist und zum anderen die Günzacher Eltern das Betreuungsangebot erfahrungsgemäß unterdurchschnittlich stark annehmen.

Erfreut zeigte sich die Bürgermeisterin über die schnelle und erfolgreiche Aufstellung der Fertiggarage für den Mannschaftstransportwagen (MTW) der Feuerwehr. Sie berichtete, dass auch der Zuwendungsbescheid der Regierung von Schwaben in Höhe von 18.850 Euro für die MTW-Anschaffung bereits eingegangen sei.
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