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Landratsamt Ostallgäu: Wie sich Pflegegutachten bei Kindern und Erwachsenen unterscheiden

Pflege im Ostallgäu

Pflegegutachten bei Kindern: Das ist zu beachten

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    Kinder mit Einschränkungen werden beim Pflegegutachten anders als Erwachsene beurteilt. Darauf weist das Landratsamt Ostallgäu hin. Was dabei zu beachten ist.
    Kinder mit Einschränkungen werden beim Pflegegutachten anders als Erwachsene beurteilt. Darauf weist das Landratsamt Ostallgäu hin. Was dabei zu beachten ist. Foto: Thilo Schmülgen/Aktion Mensch/dpa (Symbolbild)

    Pflegebedürftig zu sein bedeutet, aus gesundheitlichen Gründen in der Selbstständigkeit eingeschränkt zu sein und aufgrund dessen für mindestens sechs Monate die Hilfe anderer Menschen zu benötigen. Um hier Geldleistungen von der Pflegeversicherung zu bekommen, muss ein Antrag bei der zuständigen Kranken- und Pflegekasse gestellt werden. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin.

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