Wegen der illegalen Einschleusung eines Mannes aus Syrien musste sich ein 45-Jähriger vor dem Kaufbeurer Amtsgericht verantworten. Der Syrer hatte gegen einen bestehenden Strafbefehl, der sechs Monate auf Bewährung vorsah, Einspruch eingelegt. Da er trotz eindeutiger Zeugenaussagen, die während der dreistündigen Verhandlung gesammelt wurden, nicht gestand, setzte das Gericht die Verhandlung und die Befragung weiterer Zeugen aus.
Prozess