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Nicht von der Schuld überzeugt

Kaufbeuren/Ostallgäu

Nicht von der Schuld überzeugt

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    Logo_Vor_Gericht Foto: beckmann

    Was blieb, waren die von ihm selbst zugebenen Delikte. Für diese wurde er nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen, richterlich verwarnt und zur Zahlung von 1500 Euro verurteilt. Laut seinem Geständnis hatte er im Frühsommer 2016 zwei Freunden insgesamt neun Ecstasy-Tabletten zum Selbstkostenpreis überlassen. In einem weiteren Fall verkaufte er fünf Gramm Marihuana gewinnbringend an einen Bekannten. Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung im August 2018 in seiner Wohnung knapp 17 Gramm Marihuana gefunden, die laut dem Angeklagten ebenfalls zum Verkauf bestimmt waren.

    Wesentlich schwerer als diese Delikte hatte der Vorwurf des Amphetamin-Handels gewogen. Im Falle eines Schuldspruchs wäre die Tat als Verbrechen gewertet und mit einer Freiheitsstrafe geahndet worden.

    Auslöser der Ermittlungen war ein von der Polizei abgefangenes Päckchen, das im Herbst 2017 an die Adresse des Angeklagten hätte gehen sollen. Der Ostallgäuer bestritt die Bestellung und beteuerte, er könne sich nicht erklären, wie seine Anschrift auf die Drogensendung gelangt war. Vielleicht hätten andere Personen aus der Szene das Amphetamin ohne sein Wissen an ihn liefern lassen – sei es, um ihm etwas anzuhängen oder um die Lieferung später abzuholen.

    Der Staatsanwalt verfolgte diese Einlassung mit Skepsis und hielt dem Angeklagten zudem Aktivitäten mit virtueller Währung sowie den Eingang größerer Bargeld-Beträge auf seinem Konto vor. Letztere erklärte der Ostallgäuer mit der Veräußerung von zwei Fahrzeugen und dem sukzessiven Verkauf einer umfangreichen Modelleisenbahn-Sammlung.

    Bezüglich der Fahrzeuge legte er Kaufverträge vor. Die Existenz der Sammlung wurde von seinem Vater bestätigt, der auch Lichtbilder dabei hatte. Für den Verteidiger war die Herkunft der Gelder damit „glaubwürdig belegt.“

    Das Gericht verwies schließlich im Urteil ebenso wie der Staatsanwalt im Plädoyer auf „nicht unerhebliche“ belastende Faktoren. Anders als der Anklagevertreter hatte es allerdings noch Restzweifel. Der Staatsanwalt hatte zwei Wochen Dauerarrest beantragt, nach dem Urteil aber ebenso wie der Angeklagte auf Rechtsmittel verzichtet.

    Warum der einsichtig wirkende Ostallgäuer überhaupt mit Betäubungsmitteln in Kontakt gekommen war und diese auch verkauft hatte, ließ sich aus der Aussage seiner Therapeutin schließen. Ihr hatte der Mann erklärt, er sei in der Schule massiv gemobbt worden und habe durch seine Drogen-Kontakte „das erste Mal etwas gegolten“.

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