Die geplante Containerwohnanlage für Geflüchtete an der Rösslewiese in Obergünzburg wird nicht gebaut. Stattdessen soll die bestehende Unterkunft am Forstweg weiter genutzt werden. Das gab Bürgermeister Lars Leveringhaus am Donnerstag in einer Erklärung bekannt. „Zum geplanten Standort am Jahnweg sind vielfach Sorgen und Bedenken mitgeteilt worden, denen wir mit der heute verkündeten Entscheidung entgegenkommen und entsprechenden Raum geben“, sagt Leveringhaus.

So steht es um die Flüchtlingsunterbringung in Obergünzburg
Zehn Jahre lang war in Obergünzburg die Geflüchteten in einer Unterkunft am Forstweg untergebracht. Im November 2025 läuft dort der Vertrag jedoch aus. Die Marktgemeinde beschloss deshalb, dem Landratsamt ein Grundstück an der Rösslewiese anzubieten. Dort sollten Containerwohnungen für etwa 60 Geflüchtete entstehen.
„Unsere ursprüngliche Absicht war es, die Nutzung im Forstweg aufzugeben, um dieses Grundstück für die Schaffung von Wohnraum, insbesondere für die einheimische Bevölkerung zu nutzen. Dies wäre unter dem gerade in der Gesetzgebung befindlichen neuen Regelungen zum sogenannten „Bauturbo“ relativ kurzfristig, d.h. in den nächsten ein bis zwei Jahren möglich gewesen, erklärt Leveringhaus.
Obergünzburger Bürgermeister kritisiert, dass Ängste geschürt wurden
Der neue Standort sorgte in Obergünzburg jedoch für Diskussionen. Eine Bürgerinitiative gründete sich und sammelte Unterschriften für ein Bürgerbegehren. „Letztlich geht es aber nicht nur um die Sorgen und Bedenken aus der Bevölkerung, sondern auch um unsere Verantwortung gegenüber den bei uns untergebrachten Geflüchteten. Dieser Aspekt scheint mir wichtig, insbesondere wenn zu erkennen ist, dass es wenig Sinn macht, eine Unterbringung in einem nicht besonders freundlich gesonnenen Umfeld zu schaffen“, sagt Leveringhaus. Er kritisiert, dass in der Debatte um die Flüchtlingsunterbringung „massiv Ängste geschürt wurden“.
Nach Rücksprache mit den dafür notwendigen Partnern liegen nunmehr von allen notwendigen Seiten mündliche Zusagen vor, die Nutzung am Forstweg grundsätzlich fortsetzen zu können.
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