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Obergünzburg: Trinkwasser muss man aktuell immer noch abkochen

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Obergünzburger müssen ihr Trinkwasser weiterhin abkochen

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    In Obergünzburg muss weiterhin das Trinkwasser abgekocht werden.
    In Obergünzburg muss weiterhin das Trinkwasser abgekocht werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Wie angekündigt hat das Gesundheitsamt im Landratsamt Ostallgäu zur Abwehr von Gefahren durch Trinkwasserverunreinigungen weitere Anordnungen erlassen, wonach eine Notchlorung einzubauen und zu betreiben ist. Diese Anlage wurde von unseren Mitarbeitern in der Wasserversorgung bereits installiert und ging noch am Montag in Betrieb. Zunächst wird der entleerte und gereinigte Hochbehälter im Lindenweg wieder mit desinfiziertem Wasser befüllt, damit anschließend das betroffene Ortsnetz umfassend gespült werden kann. Es gilt weiterhin, dass das Trinkwasser der betroffenen Wasserversorgungsanlage im Kernort Obergünzburg in abgekochtem Zustand für den menschlichen Gebrauch verwendet werden kann.

    In Obergünzburg gilt weiterhin Abkochanordnung

    Dies gilt insbesondere auch bei der Herstellung und Behandlung von Lebensmitteln (insbesondere in landwirtschaftlichen Betrieben, in lebensmittelverarbeitenden Betrieben und in Gaststätten) sowie zu Reinigungszwecken, wie z.B. Arbeitsgeräte, Milchgeschirr. Weiterhin gilt, dass über eine Aufhebung der Abkochanordnung erst entschieden werden kann, wenn der Nachweis der Fachfirma vorliegt, dass das gesamte Ortsnetz gechlort ist, sowie die Vorlage einer unauffälligen Nachuntersuchung mit dem Untersuchungsumfang auf die „Parametergruppe A“ an drei, laut Fachfirma repräsentativen Messstellen im Ortsnetz Obergünzburg Ort gegeben ist. Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, wird unverzüglich die Aufhebung der Abkochanordnung durch das Landratsamt bekannt geben.

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