Kein gutes Haar lassen die Waldbesitzer am geplanten neuen Bundeswaldgesetz (BWaldG). Der Entwurf sieht auf 58 DIN A4-Seiten massive Einschränkungen in der Waldbewirtschaftung vor und soll ab 2025 gültig sein. Mit deutlichen Worten erklärte der Vorsitzende der Forstbetriebsgemeinschaft Marktoberdorf (FBG), Wolfgang Guggenmos, bei der Jahresversammlung im voll besetzten Modeon-Foyer die Konsequenzen bei Inkrafttreten des Gesetzes.
Furcht im Forst