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Marktoberdorf
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Schneeräumpflicht in Marktoberdorf: Was Bürger wissen müssen

Wenn der Schnee fällt

Winterdienst in Marktoberdorf: Was Bürger beim Schneeräumen wissen müssen

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    Wenn Schnee auf die Gehwege fällt, muss er auch beseitigt werden. Doch er darf nicht irgendwohin geschoben werden. Es gibt in Marktoberdorf einiges zu beachten.
    Wenn Schnee auf die Gehwege fällt, muss er auch beseitigt werden. Doch er darf nicht irgendwohin geschoben werden. Es gibt in Marktoberdorf einiges zu beachten. Foto: Peter Schatz

    Bisher hielt sich der Winter in Sachen Schneefall zurück. Das wird sich mit Sicherheit ändern. Dann heißt es: Raus mit Schneeschieber, Besen oder sogar Fräse. Doch was ist in Marktoberdorf beim Räumen zu beachten? Darüber sprach unsere Redaktion mit der Leiterin der Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rathaus, Nancy Stephan.

    Von wie viel bis wie viel Uhr muss an privaten Grundstücken der Schnee geräumt werden?
    NANCY STEPHAN: Werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Dies gilt bis jeweils 20 Uhr.

    Wie breit muss der geräumte Streifen sein, damit auch Personen mit Rollstuhl und Kinderwagen durchkommen?
    NANCY STEPHAN: Gehbahnen müssen in einer Breite von mindestens einem Meter geräumt werden.

    Muss alles weggeräumt werden, bis Asphalt oder Steine sichtbar sind?
    NANCY STEPHAN: Der Schnee muss so entfernt werden, dass die Fläche sicher begehbar ist, ohne explizit Asphalt oder Steine sichtbar zu machen.

    Darf auch Salz eingesetzt werden oder sind nur Splitt oder Sand erlaubt?
    NANCY STEPHAN: Salz oder ätzende Mittel sind nicht erlaubt, außer bei besonderen Glättegefahren, zum Beispiel bei Treppen oder an starken Steigungen. Ansonsten sind nur Sand oder Splitt zulässig.

    Wer haftet, wenn etwas passiert? Und wie sieht es außerhalb der Räumpflichtzeit aus?
    NANCY STEPHAN: Die Eigentümer oder Nutzungsberechtigten haften während der Räumpflichtzeit. Außerhalb dieser Zeiten gibt es keine direkte Verpflichtung, aber besondere Gefahrenstellen sollten eigenverantwortlich gesichert werden.

    Wohin muss der Schnee geschoben werden: auf dem eigenen Grundstück verteilen oder darf er auf die Straße geschoben werden?
    NANCY STEPHAN: Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden. Das könnte rechtlich als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt und entsprechend geahndet werden. Er muss neben der Gehbahn gelagert werden, ohne den Verkehr zu behindern oder bestimmte Bereiche wie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege zu blockieren.

    Darf ich den Schnee auf Gullydeckel lagern, damit er dort wegtaut?
    NANCY STEPHAN: Nein, Gullydeckel müssen freigehalten werden, um den Abfluss von Wasser zu gewährleisten. Gleiches gilt für die Straßenrinne, damit nicht das Wasser auf die Fahrbahn läuft und dort gefrieren könnte.

    Wie sieht es mit der Räumpflicht in Bereichen der Stadt aus, wo es keinen Gehweg gibt wie etwa im Ortsteil Sulzschneid?
    NANCY STEPHAN: Auch in Bereichen ohne befestigte Gehwege müssen die Randbereiche der Straße auf einer Breite von mindestens einem Meter geräumt und gestreut werden. Der Schneepflug übernimmt lediglich die Räumung der Fahrbahn.

    Solche Bereiche gibt es auch im Stadtzentrum. Wie sieht es da aus?
    NANCY STEPHAN: In Straßenbereichen ohne klassischen Gehsteig mit hohem Bordstein, also bei niedrigen Bordsteinen von etwa drei Zentimetern oder ganz ohne Absatz, räumen die städtischen Räumfahrzeuge den Schnee auf den Gehweg. Es bildet sich ein Schneehaufen. Wichtig für die Anwohner zu wissen ist: Sie müssen in diesen Fällen nicht den Gehweg selbst vom Schnee befreien. Vielmehr müssen sie die Gehbreite vor dem abgelagerten Schnee auf der Straßenseite freiräumen und sichern. Liegt kein Schnee auf dem Gehweg, sondern besteht die Gefahr etwa durch Eisglätte, dann gilt die übliche Räum- und Streupflicht analog zu anderen Gehwegen im Stadtgebiet.

    Wie ist es bei Mietwohnungen/-häusern: Muss der Eigentümer räumen oder kann er dies dem Mieter übertragen?
    NANCY STEPHAN: Der Eigentümer ist verantwortlich, kann die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Ist dies nicht möglich oder wohnt der Eigentümer weiter entfernt, muss er einen Winterdienst beauftragen.

    Welche Strafen gibt es, wenn nicht richtig geräumt wird? Wie wird das kontrolliert und wer kontrolliert?
    NANCY STEPHAN: Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro geahndet werden. Die Überwachung obliegt der Stadt Marktoberdorf.

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