Die Polizei in Ulm staunte nicht schlecht, als sie Ende 2018 ein Fahrzeug mit ebenso augenfälligen wie erheblichen Mängeln aus dem Verkehr zog: Der durchgerostete Geländewagen, der damals als privates Räumfahrzeug eingesetzt wurde, hatte eine nagelneue TÜV-Plakette. Diese hatte der zuständige Sachbearbeiter im Vertrauen auf ein Prüfgutachten erteilt, das von einem Ingenieur aus dem Ostallgäu stammte. Dieser versicherte jetzt als Angeklagter vor dem Kaufbeurer Amtsgericht, dass er selbst getäuscht worden sei: Man habe ihm seinerzeit ein anderes Auto desselben Typs zur Untersuchung vorgestellt. Weil ihm eine Beteiligung an der Trickserei nicht nachgewiesen werden konnte, wurde er vom Vorwurf der „Falschbeurkundung im Amt in mittelbarer Täterschaft“ freigesprochen.
Amtsgericht Kaufbeuren