Weil er im September 2020 innerhalb weniger Tage dreimal beim Schwarzfahren mit der Bahn erwischt wurde, musste sich jetzt ein junger Mann aus Kaufbeuren vor dem Amtsgericht verantworten. Hier war der 24-jährige Pendler, der täglich mit dem Zug zur Arbeit fährt, voll geständig. Seine Verteidigerin gab für ihn eine Erklärung ab und schilderte darin eine finanzielle Notlage als Tatmotiv: Ihr Mandant habe als Verkäufer im Außendienst ein niedriges Grundgehalt und sei auf Provisionen angewiesen. Als diese coronabedingt massiv einbrachen und zudem auch noch seine bei ihm lebende Mutter ihren 450 Euro-Job verlor, habe das Geld „hinten und vorne nicht gereicht“.
Urteil am Kaufbeurer Amtsgericht