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Sicht und Verkehrssicherheit: Ärger um Bauantrag im Gemeinderat Lengenwang

Wird "das harmonische Gesamtbild" gestört?

Wegen 1,40 Metern: Warum ein Bauantrag im Gemeinderat Lengenwang für Wirbel sorgt

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    Im Gemeinderat Lengenwang sorgte ein Bauantrag für eine größere Diskussion.
    Im Gemeinderat Lengenwang sorgte ein Bauantrag für eine größere Diskussion. Foto: Wolfgang Hepke (Symbolbild)

    Viel Redebedarf gab es in der Sitzung des Lengenwanger Rates bei einem privaten Bauantrag zum Neubau einer Wohnung mit Garage. Obwohl das Bauamt am Landratsamt und das Staatliche Bauamt dem Eingabeplan auf Nachfrage des Bauherrn offenbar nichts entgegenzusetzen hatten, macht der Bauausschuss der Gemeinde nun „wesentliche Bedenken geltend“.

    Grund ist, wie es in der Ratssitzung hieß, „der äußerst geringe Abstand von 1,40 Metern zur angrenzenden großen Frödenberger Straße, obwohl nach Westen hin genügend Raum vorhanden wäre“. Der in der Sitzung anwesende Bauherr erklärt die Beweggründe für die Randbebauung so: Es sei sein Elterngrundstück, das für seine Schwester und ihn geteilt wurde. Mit den nun vorhandenen 756 Quadratmetern dürfte man ein Gebäude mit insgesamt drei Wohneinheiten auf dem Grundstück errichten. Um diese Möglichkeit für seine Kinder offen zu halten, möchte er nun mit seinem kleinen Bau so weit wie möglich von der Grundstücksmitte abrücken.

    Gefährdet die geplante Bebauung die Verkehrssicherheit in Lengenwang?

    Die geplante Bebauung zerstört aber nach Ansicht des Lengenwanger Bauausschusses „das harmonische Gesamtbild“ und führe außerdem zu einer „deutlich negativen Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit“ in diesem Bereich, denn das Gebäude solle direkt an einer Einmündung zur Frödenberger Straße entstehen.

    Ein bereits bestehendes Gebäude an der Frödenberger Straße könne auch nicht als Präzedenzfall angeführt werden. Denn diese Bebauung habe ursprünglich einen deutlich größeren Abstand zur Straße aufgewiesen und sei erst im Zuge einer Grundstücksabtretung zugunsten des Ausbaus der vorbeiführenden Straße näher herangerückt.

    Der Bauwerber möchte wissen, „wie der Bauausschuss auf so gravierende Abweichungen – im Vergleich zu Bauamt und Straßenbauamt“ – komme. Die Sicht sei schon seit vielen Jahrzehnten durch die zahlreichen Obstbäume des Elterngrundstücks eingeschränkt. Außerdem sei sein Vater der Gemeinde bei den Straßenbaumaßnahmen auch entscheidend entgegengekommen. (Lesen Sie auch: „Monstergebäude“: Wuchtiger Neubau in Kaufbeuren sorgt für Ärger)

    Rat ist an Kompromiss gelegen

    Der Gemeinderat will mit dem Bauwerber gern zu einer einvernehmlichen Lösung kommen und schlägt die Vereinbarung eines Kompromisses bei einem Ortstermin, eventuell auch gemeinsam mit Vertretern des Landratsamts, vor. Was den ursprünglich gewünschten Abstand von mindestens sieben Metern angehe, würde die Gemeinde dem Bauherrn auch entgegenkommen. Der Bauausschuss wolle aber auf jeden Fall einen Präzedenzfall verhindern und die Entscheidung auch gegenüber der Allgemeinheit vertreten können.

    Einen anschließenden Vorschlag des Dritten Bürgermeisters Arthur Schwetschke mit vier Metern Abstand zur Frödenberger Straße lehnte der Bauwerber jedoch gleich noch in der Sitzung ab. Der Bauherr möchte auch keinen Ortstermin, sondern will einfach seinen ursprünglichen Bauantrag ans Landratsamt weiterreichen lassen.

    Die Kreisbehörde muss nun also, auch in Anbetracht der Bedenken des Lengenwanger Rates, die Entscheidung treffen.

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