In seiner jüngsten Sitzung bestellte der Gemeinderat Lengenwang Altbürgermeister Josef Keller einstimmig zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahlen. Zudem lud Bürgermeister Albert Schreyer zur Erneuerung der Patenschaft zwischen der Gemeinde Lengenwang und dem 3. Aufklärungsbataillon 10 der Bundeswehr in Füssen ein. Die Veranstaltung findet am Freitag, 10. Oktober, ab 13 Uhr im Zelt am Feuerwehrhaus Lengenwang statt.
Staatsstraße bei Lengenwang bis Ende Oktober gesperrt
Die Staatsstraße zwischen Lengenwang und Sigratsbold ist laut Schreyer bis voraussichtlich Ende Oktober komplett gesperrt (wir berichteten). Die Zufahrt zum Wertstoffhof soll zumindest am Wochenende aber ermöglicht werden. Ab November soll die Staatsstraße 2008 wieder befahrbar sein. Die Asphaltierung erfolgt dann erst später. Benjamin Hensel regte an, die üblichen Ausweichstrecken so zu beschildern, dass ein Durchfahren unterbunden wird. Der Bürgermeister sagte zu, sich darum zu kümmern.
Zum Erlass einer Stellplatzsatzung wies Schreyer darauf hin, dass durch das sogenannte erste bayerische Modernisierungsgesetz die bisher staatliche Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen mit Wirkung zum 1. Oktober 2025 aufgehoben wurde. Künftig werde die Verpflichtung zum Nachweis von Stellplätzen aus Anlass von Neubauten oder Nutzungsänderungen nur noch durch kommunale Satzungen geregelt.
Gemeinderat diskutiert über neue Verordnung für Stellplätze
Künftig gelte eine Stellplatzpflicht demnach nur, wenn die Gemeinde diese in einer entsprechenden Satzung festlegt. Schreyer erläuterte die einzelnen gesetzlichen Vorgaben, die beim Erlass einer solchen gemeindlichen Stellplatzsatzung einzuhalten sind. Die Verwaltung empfehle, den vorliegenden Satzungsentwurf für eine gemeindliche Stellplatzverordnung anzunehmen, gab er dann bekannt, worauf der Entwurf einstimmig angenommen wurde.
Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten wurde das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass ein Nachweis über die Errichtung der nötigen Stellplätze und über die tatsächlich und rechtlich gesicherte Leitungsverlegung für die Ver- und Entsorgungsleitungen vorgelegt wird. Auch die Vorgaben des Brandschutzes bezüglich der Zufahrt sind einzuhalten. Auch Voranfragen zur Aufstockung einer Garage, Einbau einer Wohnung und Errichtung eines Carports wurden das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ebenso erteilte das Gremium dem Ersatzbau eines Wohnhauses und einer neuen Fassadengestaltung des vorhandenen Bestands das gemeindliche Einvernehmen. (id)
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