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Arbeitslosigkeit: Ab wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Arbeitslosigkeit

Ab wann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

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    Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Antrag auf Arbeitslosengeld I genehmigt zu bekommen?
    Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um den Antrag auf Arbeitslosengeld I genehmigt zu bekommen? Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolbild)

    Verliert man seinen Job, zum Beispiel durch Kündigung oder ausgelaufenem Vertrag, sind die Sorgen groß. Meistens muss man sich um das Finanzielle aber erstmal keine Sorgen machen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter springen mit Arbeitslosengeld I (ALG I) oder Bürgergeld ein. Beim ALG I erhält man bis zu einem Höchstbetrag sogar zwischen 60 und 67 Prozent des ursprünglichen Gehalts. Aber wer kommt für ALG I überhaupt infrage?

    Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

    Es gibt laut der Agentur für Arbeit vier Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf ALG I zu haben. Damit man es beziehen kann, muss man

    • ohne Beschäftigung sein, also derzeit keinen Job haben, aber durchaus in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten.
    • sich arbeitslos gemeldet haben. Das geht auch online auf der Website der Agentur für Arbeit.
    • auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sein, das bedeutet, dass man auch Beratungstermine bei der Agentur für Arbeit wahrnimmt.
    • die Anwartschaftszeit erfüllen.

    Anwartschaftszeit: Wie lange muss ich gearbeitet haben, um ALG I zu bekommen?

    Um die sogenannte Anwartschaftszeit zu erfüllen, muss man in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein - egal, ob man pflichtversichert war oder freiwillig eingezahlt hat. In der Regel schafft man die Anwartschaftszeit, indem man festangestellt gearbeitet hat. Die zwölf Monate müssen dabei nicht am Stück zurückgelegt worden sein. Es ist lediglich zu beachten, dass sie in den 30 Monaten vor der Arbeitslosigkeit lagen.

    Schafft man es nur mit Beschäftigungsverhältnissen nicht, die Anwartschaftszeit zu erfüllen, ist das noch kein Grund zur Resignation, denn es gibt auch andere Zeiten, die zur Erfüllung der Anwartschaftszeit berücksichtigt werden können, zum Beispiel wenn man

    • während einer Selbstständigkeit oder aus anderen Gründen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert war,
    • ein Kind bis zum dritten Lebensjahr erzogen hat,
    • Krankengeld erhalten hat
    • oder einen freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet hat.

    War man häufig befristet beschäftigt, kann man unter bestimmten Umständen die Anwartschaftszeit auf sechs Monate verkürzen lassen. Dafür muss der Großteil der Beschäftigungsverhältnisse aber auf einen Zeitraum von höchstens 14 Wochen beschränkt gewesen sein. Außerdem darf das eingenommene Arbeitsentgelt dabei einen gewissen Wert nicht überschreiten.

    Arbeitslosengeld I: Bis wann muss ich mich arbeitslos melden?

    Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) empfiehlt, sich so früh wie möglich bei der Agentur für Arbeit "arbeitssuchend" zu melden, sobald man weiß, dass das Beschäftigungsverhältnis endet. Spätestens sollte man drei Monate vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit die Meldung gemacht haben. Ist noch weniger Zeit bis zum letzten Arbeitstag, sollte man sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit melden. Tut man das nicht, droht womöglich eine Sperrzeit, in der man keinen Anspruch auf ALG I hat und die Anspruchsdauer kann sich verkürzen.

    Die Arbeitssuchend-Meldung ersetzt aber nicht die Arbeitslos-Meldung. Arbeitslos melden kann man sich frühestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Die Arbeitslos-Meldung ist Voraussetzung für den Erhalt von Arbeitslosengeld I.

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