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ALG 1: ALG 1 im März 2024: Wann wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?

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ALG 1 im März 2024: Wann wird das Arbeitslosengeld ausgezahlt?

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    Unterstützung für Arbeitslose: Das ALG 1 wird monatlich rückwirkend ausgezahlt.
    Unterstützung für Arbeitslose: Das ALG 1 wird monatlich rückwirkend ausgezahlt. Foto: Oliver Berg, dpa (Symbolfoto)

    In Deutschland wird seit dem Jahr 2023 fast nur noch über das Bürgergeld diskutiert, wenn es um staatliche Unterstützung geht. Am Nachfolger von Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV arbeiten sich vor allem die Union, die AfD und mit der FDP sogar eine Regierungspartei ab.

    Den Politikern geht es um zu hohe Regelsätze und diverse Mehrbedarfe, die Bürger geradezu davon abhalten würden, sich wieder einen Job zu suchen. Obendrein sollen sogar zahlreiche Arbeitnehmer gekündigt haben, um vom Bürgergeld zu leben. Diskutiert wird deshalb bereits über schärfere Sanktionen.

    Bevor jemand nach dem Verlust der Arbeitsstelle zum Bürgergeld-Empfänger wird, steht ihm oder ihr aber in aller Regel Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) zu. Allerdings droht hier auch eine Sperrzeit. Beide Leistungen werden monatlich ausgezahlt, wobei die Termine variieren.

    In diesem Text geht es darum, wann ALG 1 im März 2024 ausgezahlt wird.

    ALG 1: Wer ist anspruchsberechtigt?

    Die Bundesagentur für Arbeit erklärt zu ALG I, Anspruchsberechtigte müssen ohne Beschäftigung sein, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können, sich arbeitslos gemeldet haben und gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eine versicherungspflichtige Stelle suchen. Außerdem muss eine Anwartschaftszeit erfüllt werden.

    Letztere bedeutet, dass der Bürger in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in der Arbeitslosenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert gewesen sein muss. In der Regel werden diese Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt. Sie werden zusammengerechnet.

    In der Anwartschaftszeit können auch andere Zeiten berücksichtigt werden. Darunter fällt eine freiwillige Arbeitslosenversicherung – etwa als Selbständiger –, die Erziehung eines Kindes bis zum dritten Lebensjahr, der Erhalt von Krankengeld oder freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst.

    ALG 1: Wie hoch fällt die Leistung aus?

    Laut der Bundesagentur für Arbeit hängt die Höhe des ALG 1 von vielen Faktoren ab. Als Grundlage gilt das Brutto-Arbeitsentgelt – also Gehalt – der vergangenen zwölf Monate. Berücksichtigt wird nur der Teil, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung und beim Ausscheiden aus dem Job abgerechnet war. Minijobs fallen also nicht darunter.

    Das auf den Tag heruntergebrochene Brutto-Arbeitsentgelt wird als Bemessungsentgelt bezeichnet. Von diesem werden rein rechnerisch die Lohnsteuer, gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das übriggebliebene Netto-Entgelt pro Tag nennt sich auch Leistungsentgelt.

    Als Arbeitslosengeld fließen dann 60 Prozent dieses Leistungsentgelts. Hat der Anspruchsberechtigte oder der Ehe- beziehungsweise Lebenspartner mindestens ein Kind, erhöht sich der Betrag auf 67 Prozent. Diese Rechnung ist jedoch vereinfacht dargestellt.

    ALG 1: Wie lange bekommen es Anspruchsberechtigte?

    Der Zeitraum, für den Bürger ALG 1 beziehen können, hängt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit von zwei Faktoren ab. Zum einen geht es darum, wie lange der Anspruchsberechtigte versicherungspflichtig war und wie alt er bei Entstehung des Anspruchs ist. Die versicherungspflichtigen Zeiten müssen in den vergangenen fünf Jahren liegen.

    Bürger unter 50 Jahren können höchstens zwölf Monate ALG 1 beziehen. Wer sein 50. Lebensjahr vollendet hat, kann die Leistung in mehreren Schritten bis zu 24 Monate lang bekommen. Für die höchste Anspruchsdauer ist neben einem Alter von mindestens 58 Jahren auch eine Versicherungspflicht über mindestens 48 Monate Voraussetzung.

    Möglich ist der Bezug von ALG 1 auch bei verkürzter Anwartschaftszeit. So bekommen Bürger mit acht versicherungspflichtigen Monaten demnach vier Monate Arbeitslosengeld.

    ALG 1: Wann wird es im März 2024 ausgezahlt?

    Das ALG 1 wird nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit monatlich rückwirkend gezahlt. Im März 2024 fließt also die Leistung für Februar. In der Regel soll der Betrag am ersten Werktag eines Monats verfügbar sein.

    Der März 2024 beginnt an einem Freitag. Demnach können Bezieher von ALG 1 am Freitag, 1. März 2024, damit rechnen, dass das Geld auf dem vereinbarten Konto eingegangen ist.

    Das Bürgergeld sollte sogar schon einen Tag früher fließen.

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