Wer seinen Job verliert, hat viele Dinge im Kopf, muss sich um die Jobsuche kümmern und regeln, wie das Leben in der Zwischenzeit finanziert werden kann. Dafür gibt es finanzielle Unterstützungen für Arbeitslose: das Arbeitslosengeld 1 und das Arbeitslosengeld 2. Vor dem Jobverlust macht man sich auch selten Gedanken darüber, deshalb wissen viele Menschen nicht, was in einem solchen Fall passiert. Denn es gibt viele Unterschiede zwischen den Leistungen. In welche Kategorie der Arbeitslosenhilfe man fällt und ob beide Formen des Arbeitslosengeldes gleichzeitig bezogen werden können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist Arbeitslosengeld 1?
Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezog im Jahr 2024 bezogen in Deutschland bis Februar fast eine Million Menschen das Arbeitslosengeld. Die Sozialleistung wird nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Wie viel Arbeitslosengeld ein Empfänger erhält, richtet sich hauptsächlich nach seinem letzten, durchschnittlichen Gehalt. Das heißt: Es gibt keine festgelegte Höhe des Arbeitslosengeldes, seine Berechnung erfolgt individuell. Das Arbeitslosengeld muss man extra beantragen, man bekommt es nicht einfach nach der Kündigung.
Als grobe Orientierung, wie viel Arbeitslosengeld man bekommen würde, hat die Agentur für Arbeit einen Arbeitslosengeld-Rechner auf ihrer Website eingerichtet. Für genaue Informationen sollte man aber immer bei der zuständigen Arbeitsagentur nachfragen.
Ein weiterer Aspekt des Arbeitslosengeldes ist individuell und hängt von unterschiedlichen Faktoren: die Dauer. Sie richtet sich danach, wie lange eine versicherungspflichtige Beschäftigung in den fünf Jahren vor der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurde und wie alt die betreffende Person ist, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Höchstdauer von 24 Monaten gilt laut dem BMAS nur für Arbeitslose, die mindestens 58 Jahre alt sind und in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung Versicherungspflichtzeiten von mindestens vier Jahren nachweisen.
Übrigens: Auch Job-Zahlungen wie eine Abfindung können sich auf das Arbeitslosengeld auswirken. In manchen Fällen kann es zu einer sogenannten Ruhezeit kommen - die allerdings nicht mit der Sperrfrist zu verwechseln ist, die das Arbeitslosengeld für bis zu 12 Wochen streicht!
Was ist Arbeitslosengeld 2?
Das Wichtigste zuerst: Das Arbeitslosengeld 2, auch bekannt unter dem Namen Hartz 4, gibt es gar nicht mehr. Schon seit dem 1. Januar 2023 wurde es durch das Bürgergeld ersetzt. Ziel der Bundesregierung war es mit diesem Schritt, arbeitslosen Menschen bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter helfen zu können. Anders als beim Arbeitslosengeld 1, bei dem sich die Höhe nach dem vorherigen Gehalt richtet, gibt es beim Bürgergeld feste Regelsätze je nach Lebenssituation und persönlichen Umständen. Das Bürgergeld finanziert sich - wie zuvor bereits das Arbeitslosengeld 2 auch schon - aus Steuergeldern.
Für das Bürgergeld gibt es bestimmte Voraussetzungen. Bürgergeld bekommt man laut der Bundesagentur für Arbeit normalerweise für sechs bis 12 Monate. Danach kann das Jobcenter aber prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Dafür stellen Bürgergeldbezieher einen sogenannten Weiterbewilligungsantrag.
Arbeitslosengeld 1 oder 2? Wer fällt in welche Kategorie?
In welchem Fall bekommt man Arbeitslosengeld, in welchem Bürgergeld? Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Arbeitslosengeld bekommt man, wenn folgende Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld bestehen:
- Man ist ohne Beschäftigung, kann aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
- Man hat sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet
- Man arbeitet für die Jobsuche mit der Agentur für Arbeit zusammen
- Man erfüllt die Anwartschaftszeit
Unter der Anwartschaftszeit versteht man, dass eine Person innerhalb der vergangenen 30 Monate - also in den vergangenen zweieinhalb Jahren - mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war. Es werden aber auch andere Zeiten berücksichtigt: Etwa Erziehungszeiten, freiwilliger Wehrdienst, Jugend- oder Bundesfreiwilligendienste, oder Zeiten, in denen man krank war und Krankengeld bezogen hat.
Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld 1 nicht, oder läuft die Versicherungsleistung aus, kommt das Bürgergeld ins Spiel: Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann, schreibt die Bundesregierung. Wichtig ist aber: Andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag sind vorrangig.
Das Bürgergeld kommt also nach dem Jobverlust infrage, wenn die genannten Unterstützungen nicht in Einsatz kommen können. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 oder Sozialgeld hatte, hat nun Anspruch auf Bürgergeld. Das Bürgergeld kommt allerdings nicht von selbst - auch hier ist ein Antrag notwendig.
Übrigens: Laut der Bundesagentur für Arbeit, kann man das Arbeitslosengeld auch zusätzlich mit dem Bürgergeld kombinieren, oder mit Wohngeld oder Kinderzuschlag aufstocken. Das Bürgergeld wurde 2024 auch schon einmal erhöht.