Wer einen Job hat und sein Einkommen mit Bürgergeld aufstockt, kann vom Jobcenter Kilometergeld für die Fahrt zur Arbeit bekommen. Allerdings ist das leichter gesagt, als getan.
Bürgergeld: Kann ich Kilometergeld bekommen?
Auf diese Frage gibt es eine kurze und eine komplizierte Antwort. Die kurze Antwort: Wer Bürgergeld bezieht, um sein Einkommen aufzustocken, kann die Fahrtkosten zur Arbeit von seinem Erwerbseinkommen absetzen.
Die komplizierte Antwort: Um zu verstehen, wie viele Euro man pro gefahrenen Kilometer absetzen kann, muss man zuerst verstehen, wie das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit beim Bürgergeld berücksichtigt wird.
Freibeträge beim Bürgergeld
Wer arbeitet und sein Einkommen mit Bürgergeld aufstockt, für den gelten sogenannten Einkommensfreibeträge. Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens zusammenhängen, können abgesetzt werden. Das bedeutet: Sie werden vom Einkommen abgezogen.
Vereinfacht gesagt: Wer 550 Euro im Monat verdient, dafür aber 50 Euro ausgeben muss, kann diese 50 Euro von seinem Einkommen abziehen. Auf das Bürgergeld rechnen die Jobcenter dann nicht 500 Euro, sondern nur 450 Euro an. So soll am Ende sichergestellt werden, dass erwerbstätige Menschen einen höheres Nettoeinkommen haben als nicht-erwerbstätige Menschen.
Dabei gilt: Die ersten 100 Euro, die man im Monat verdient, werden laut der Servicestelle SGB II nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Jeder Bürgergeld-Empfänger, der erwerbstätig ist, hat damit einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro.
Danach rechnet das Jobcenter mit Freibetrags-Stufen: Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen über 100 bis 520 Euro werden etwa 20 Prozent nicht berücksichtigt.
Ein Beispiel: Wer 200 verdient, kann davon 20 Prozent plus den pauschalen Freibetrag von 100 Euro abziehen. 120 Euro werden vom Jobcenter also nicht berücksichtigt.
Wer herausfinden möchte, wie hoch sein Freibetrag ist, nutzt dafür am besten den Freibetragsrechner der Servicestelle SGB II.
Wie viel Euro zahlt das Jobcenter pro gefahrenem Kilometer?
Wer unter 400 Euro verdient, kann seine gefahrenen Kilometer beim Jobcenter nur über den pauschalen Freibetrag von 100 Euro absetzen.
Wer mehr als 400 Euro verdient, kann 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer absetzen. Allerdings müssen hierfür laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales drei Kriterien erfüllt sein:
- Erstens: Die Fahrtkosten und die anderen Ausgaben rund um die Erwerbstätigkeit müssen die Freibetragsgrenze von 100 Euro überschreiten.
- Zweitens: Man muss die kürzte Verbindung zur Arbeitsstelle wählen.
- Und drittens: Bus- und Bahnverbindungen zur Arbeitsstelle dürfen nicht deutlich billiger sein als die Fahrt mit dem Auto.
Das bedeutet: Wer mehr als 400 Euro verdient, rechnet am besten aus, wie viele Kilometer er im Monat zur Arbeitsstelle fährt und multipliziert diese Zahl mit 0,20 Euro. Liegt der Betrag über 100 Euro dann sollte man sich mit seinem Jobcenter in Verbindung setzen, um den Betrag abzusetzen.
Übrigens: Wenn der Betrag knapp an der 100 Euro Grenze kratzt, sollte man prüfen, welche Ausgaben man noch hat. Denn neben dem Kilometergeld gibt es noch viele andere Ausgaben rund um die Erwerbstätigkeit, die man absetzen kann. Dazu zählen laut der Servicestelle SGB II etwa "die Beiträge zu gesetzlich vorgeschriebenen öffentlichen oder privaten Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflichtversicherung) in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen".