Das Bürgergeld ist für viele Menschen eine wichtige finanzielle Unterstützung. Doch mit dem Bezug dieser Leistung gehen auch Pflichten einher. Eine der wichtigsten: die Termine beim Jobcenter. Doch was passiert, wenn man einen solchen Termin verpasst oder absagen muss? Und unter welchen Umständen ist eine Absage überhaupt zulässig? Dieser Artikel klärt auf und gibt einen Überblick über mögliche Änderungen und Neuerungen beim Bürgergeld.
Bürgergeld: Warum sind die Termine beim Jobcenter wichtig?
Wer Sozialhilfe in Form von Bürgergeld bezieht, muss gegenüber dem Jobcenter bestimmte Pflichten erfüllen. Eine der zentralen Verpflichtungen ist dabei die Wahrnehmung von Terminen beim Jobcenter, denn die ist laut der Bundesagentur für Arbeit mit der sogenannten Meldepflicht verbunden. Das bedeutet, dass Empfänger des Bürgergeldes verpflichtet sind, diese Termine wahrzunehmen, wenn sie Bürgergeld beantragen oder dieses weiterhin erhalten möchten. Bei Nichterscheinen kann das Jobcenter im schlimmsten Fall Sanktionen verhängen.
Laut dem Sozialverband Deutschland können diese Sanktionen bei einem verpassten Termin eine Leistungskürzung um 10 Prozent für einen Monat nach sich ziehen.
Es gibt jedoch auch positive Nachrichten rund um das Bürgergeld, wie beispielsweise mögliche Ausgleichszahlungen oder Erhöhungen.
Jobcenter-Termine für Bürgergeld-Bezieher: Was soll das eigentlich?
Doch warum setzt das Jobcenter überhaupt Termine an? Wie die Agentur für Arbeit auf ihrer Website schreibt, dienen diese Termine verschiedenen Zwecken. Es kann beispielsweise um die Überprüfung der Voraussetzungen für das Bürgergeld gehen. Bei den Terminen kann es auch um Fragen zu einem Antrag oder fehlenden Nachweisen gehen. Die Termine können außerdem für Vorbereitungen auf eine Weiterbildung oder Umschulung an genutzt werden. Auch Gespräche über die berufliche Zukunft des Betroffenen und Möglichkeiten zur Verbesserung der Jobchancen können auf der Agenda stehen.
Bürgergeld: Termin beim Jobcenter absagen oder verschieben – Diese Gründe erlauben das
Natürlich gerät jeder einmal in die Situation, in der es nicht möglich ist, einen Termin pünktlich wahrzunehmen. Dies gilt auch für Termine beim Jobcenter, die vielleicht verpasst werden, weil das Kind kurzfristig erkrankt ist oder wichtige persönliche Ereignisse anstehen.
In solchen Fällen sollte man den Termin beim Jobcenter unbedingt zeitnah verlegen. Zu den triftigen Gründen, die vorliegen müssen, um einen Termin beim Jobcenter abzusagen, zählt beispielsweise eine Krankheit. In diesem Fall ist es notwendig, eine Krankschreibung vorzulegen. Auch persönliche Ereignisse wie Beerdigungen können als Grund für eine Terminverlegung akzeptiert werden.
Neu ist allerdings, dass nun auch aus religiösen Gründen Termine verschoben werden können. Dies berichtete kürzlich die Bild. Das gilt jedoch nur, wenn der Betroffene glaubhaft machen kann, dass er aus religiösen Gründen an der Wahrnehmung des Termins gehindert ist. Die Regelung gelte als problematisch, weil es im Rahmen der Weisung durch die Bundesagentur für Arbeit die Mitarbeiter der Jobcenter im Einzelfall überprüfen sollen, ob die religiösen Gründe zutreffend sind oder nicht.
Übrigens: Wer erstmals Bürgergeld empfängt, fragt sich häufig, ob das Jobcenter auch Schulden übernimmt. Erstbezieher sind zudem überrascht, welche Kosten das Jobcenter außerdem trägt. Dazu zählen unter bestimmten Umständen ein Stellplatz und auch ein Auto.