Im Jahr 2019 wurde in Deutschland die BundID eingeführt, um für alle deutschen Staatsbürger ein Nutzerkonto anzubieten, mit dem die Kommunikation mit Verwaltungsbehörden erleichtert werden soll. Sie soll ein Schritt in Richtung Digitalisierung der deutschen Verwaltungsbehörden sein. Aber was genau ist die BundID eigentlich, wie funktioniert sie und was kann man damit machen?
Was ist die BundID?
Wie das Bundesinnenministerium in einem Youtube-Video erklärt, ist die BundID nicht mehr als ein Nutzerkonto beim Bund. Man kann das vergleichen mit einem Nutzerkonto beim Online-Shopping oder bei einem Streaming-Anbieter. Mit einem Benutzernamen und einem Passwort meldet man sich sozusagen beim Bund an.
Die Idee dahinter ist, dass man sich den oft anstrengenden, zeitintensiven und frustrierenden Gang zu Behörden sparen und solche Verwaltungsangelegenheiten ganz einfach von zuhause aus auf dem Sofa erledigen kann. Beispielsweise bei einem BAföG- oder Elterngeld-Antrag kann die BundID genutzt werden, um sich den Aufwand mit den Behörden leichter zu machen.
Wie funktioniert die BundID?
Wie der Bund auf der Website id.bund.de erklärt, hat die BundID im Grund genommen zwei Funktionen. Diese sind:
- die Identifikation bei Online-Anträgen
- ein Postfach für den Empfang von Bescheiden und Nachrichten
Die erste Funktion, die Identifikation bei Online-Anträgen, ist die wichtigste Funktion der BundID. Ähnlich wie wenn man zu einer Behörde geht, muss man sich auch bei einem Online-Antrag ausweisen können. Beim Gang zur Behörde verwendet man dafür in der Regel den Personalausweis, ähnlich funktioniert es auch mit der BundID.
Dafür gibt es drei "Vertrauensniveaus", wie der Bund sie nennt. Das erste Vertrauensniveau ist die Basisregistrierung, die kann jeder vornehmen, dafür reichen Benutzername und Passwort. Das zweite Niveau ist das "substanzielle Vertrauensniveau", hierfür benötigt man das ELSTER-Zertifikat, das man auch für seine Steuererklärung braucht. Das dritte und höchste Niveau ist das "hohe Vertrauensniveau", für das man einen elektronischen Ausweis braucht. Mit dieser letzten Stufe kann man sich online ausweisen und kann Anträge stellen, ohne zur Behörde zu gehen.
Die zweite Funktion der BundID, das elektronische Postfach, ist eine sehr praktische Funktion. Hier erhalten Sie Bescheide und Schreiben aus gestellten Online-Anträgen sofort, ohne auf eine postalische Zustellung warten zu müssen. Das spart Papier und viel Zeit. Über eine neue Nachricht im BundID-Postfach werden Nutzer per E-Mail informiert.
Wie nutze ich die BundID?
Anstatt wie bisher zu Behörden gehen zu müssen, um Anträge zu stellen, geht das mit der BundID jetzt ganz ohne weiteres online. Dafür kann das Verwaltungsportal des Bundes aufgerufen werden, wo dann verschiedene Online-Anträge erstellt werden können. Das praktische mit der BundID: ist man einmal registriert und verifiziert, kann die Ausweisfunktion immer verwendet werden, ohne weiteres.
Man kann einen Online-Antrag auch ohne BundID stellen, indem man sich als Gast anmeldet. Dann muss man sich aber jedes Mal aufs neue ausweisen und hat außerdem keinen Zugriff auf das elektronische Postfach.
Ein Beispiel für die Verwendung der BundID war die 200 Euro Energiepauschale, die Studierende und Auszubildende Anfang des Jahres beantragen konnten. Hierfür musste man eine BundID erstellen, um den Antrag abzugeben.
Wie das Portal netzpolitik.org darlegt, gibt es aber auch Kritik an der BundID. Besonders in Sachen Datenschutz sehen einige Experten Probleme, vor allem weil im Zuge der Energiepauschale Studierende und Auszubildende mehr oder weniger gezwungen wurden, eine BundID anzulegen – wenn sie denn die 200 Euro bekommen wollten. Das sei ein Zwang zu Einwilligung gewesen, sagen Experten.