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Öffnungszeiten: Wann haben Bäcker an Weihnachten in BW offen?

Bäcker Öffnungszeiten

Haben Bäcker an Weihnachten in Baden-Württemberg offen?

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    An Weihnachten gehören Christstollen zu den Verkaufsschlagern in Bäckereien. Wichtige Infos zu den Öffnungszeiten gibt es hier.
    An Weihnachten gehören Christstollen zu den Verkaufsschlagern in Bäckereien. Wichtige Infos zu den Öffnungszeiten gibt es hier. Foto: Swen Pförtner/picture alliance, dpa

    An Weihnachten gibt es bundesweit zwei aufeinanderfolgende Feiertage: den 1. und den 2. Weihnachtsfeiertag. Üblicherweise müssen die Läden geschlossen bleiben. Doch muss man wirklich zwei Tage lang auf frische Brötchen verzichten? Und was gilt eigentlich am 24. Dezember? 

    Öffnungszeiten: Haben Bäcker an Weihnachten in Baden-Württemberg offen? Diese Gesetze gelten

    Die Gesetzgebungskompetenz über die Ladenöffnungszeiten liegt seit 2006 bei den Bundesländern. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben mittlerweile fast alle Bundesländer ein eigenes Ladenöffnungs- oder Ladenschlussgesetz verabschiedet und somit des bundesweite Gesetz abgelöst. Nur Bayern hat noch kein eigenes Gesetz zu den Ladenöffnungszeiten beschlossen.

    In Baden-Württemberg gilt seit dem 6. März 2007 das "Gesetz über die Ladenöffnung" (LadÖG). Laut § 3 müssen Geschäfte an Feiertagen geschlossen bleiben. Für Bäckereien gibt es aber Ausnahmen. Auch am 24. Dezember gelten besondere Regeln.

    Wann dürfen Bäckereien an Weihnachten öffnen?

    In §9 des Ladenschlussgesetzes sind sogenannte "besondere Warengruppen" festgehalten, die auch an Sonn- und Feiertagen verkauft werden dürfen. Dazu gehören unter anderem Milch, Blumen und Zeitschriften, aber auch "Konditor- und frische Backwaren", wie es im Gesetz heißt. Bäckereien dürfen an Weihnachten also öffnen – allerdings nicht an jedem Weihnachtsfeiertag. Hier sehen Sie Öffnungszeiten in Baden-Württemberg im Überblick:

    • 24. Dezember: Geschäfte dürfen bis 14 Uhr öffnen, wenn der 24. Dezember auf einen Werktag fällt. Das gilt für Bäckereien auch, wenn der 24. auf einen Sonntag fällt.
    • 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag): Bäckereien müssen geschlossen bleiben.
    • 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag): Bäckereien dürfen maximal drei Stunden lang öffnen. Wann, ist den Inhabern selbst überlassen. Trotzdem muss in BaWü laut Gesetz die "Zeit des Hauptgottesdienstes" beachtet werden.

    Obwohl Bäckereien an Feiertagen öffnen dürfen, bedeutet das nicht, dass sie auch offen haben. Rund um Weihnachten und Neujahr kann es durchaus vorkommen, dass ein Betriebsurlaub genommen wird. Wer nicht vor verschlossenen Türen stehen will, sollte sich zuvor beim Bäcker seiner Wahl erkundigen. Allerdings müssen die gesonderten Öffnungszeiten an Feiertagen sogar laut Gesetz "gut sichtbar" für den Kunden kenntlich gemacht werden. Meist findet man die besonderen Öffnungszeiten der Bäckereien an der Eingangstür.

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