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Pflege: Diese Zuschüsse gibt es für die Pflege zu Hause

Gesundheit

Pflege: Diese Zuschüsse gibt es für die Pflege zu Hause

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    Pflege zu Hause: Es gibt viele Möglichkeiten für Zuschüsse sowohl für die Bedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen.
    Pflege zu Hause: Es gibt viele Möglichkeiten für Zuschüsse sowohl für die Bedürftigen als auch die pflegenden Angehörigen. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild, dpa (Symbolbild)

    In Deutschland wird wieder mehr über die Rente diskutiert. Mit der zunehmenden Lebenserwartung drängt sich aber auch das Thema Pflege in den Vordergrund. Dabei sollten Angehörige der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen in der Regel die Wahl haben zwischen einer Pflegeeinrichtung und der Betreuung zu Hause.

    Doch das ist aufgrund des Engpasses in der Branche eben nicht gesichert. So muss die Pflege in immer mehr Fällen zu Hause stattfinden. Zumindest wenn das wirklich möglich ist, denn bei höheren Pflegegraden führt der Weg einfach nicht um die Hilfe von Fachkräften herum.

    Wer zu Hause pflegt, wird zumindest finanziell vom Staat unterstützt. In diesem Text werden die Zuschüsse bei der Pflege zu Hause erklärt.

    Pflege zu Hause: Welche Zuschüsse gibt es?

    Das Bundesgesundheitsministerium erwähnt im Falle einer Pflege zu Hause, dass die Pflegeversicherung verschiedene Hilfen und Leistungen anbietet. Neben Pflegesachleistungen können Geldleistungen abgerufen werden, außerdem gibt es Kostenerstattungen durch Angebote zur Unterstützung im Alltag. Auch teilstationäre Leistungen der Tages- und Nachtpflege sowie vorübergehende vollstationäre Leistungen der Kurzzeitpflege können abgerufen werden.

    Pflege zu Hause: Pflegegeld und Pflegesachleistungen

    Das Pflegegeld soll dazu beitragen, dass Pflegedürftige selbst entscheiden können, wer sie wo pflegt. Übernehmen Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche die Pflege, unterstützt die Pflegeversicherung.

    Unter die Pflegesachleistungen fallen etwa ambulante Pflegedienste, die bei der Pflege zu Hause unterstützen und Hilfe im Alltag leisten. So sollen pflegende Angehörige Beruf und Pflege besser organisieren können.

    Pflegesachleistung und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Dann vermindert sich Letzteres anteilig im Verhältnis zum Wert der in Anspruch genommenen ambulanten Sachleistungen.

    Pflege zu Hause: Einzelpflegekräfte

    Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 besteht die Möglichkeit, auf selbständige Pflegekräfte zurückzugreifen. Dabei wird von Einzelpflegekräften gesprochen. Zwischen beiden Parteien muss ein Pflegevertrag abgeschlossen werden, die Abrechnung erfolgt zwischen der zugelassenen Einzelpflegekraft und der Pflegekasse.

    Pflege zu Hause: Verhinderungspflege und Tages- bzw. Nachtpflege

    Von Verhinderungspflege wird gesprochen, wenn die Pflegekasse einspringt, weil die Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt. Diese Leistung wird maximal sechs Wochen im Jahr gezahlt.

    Möglich ist auch die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Dies nennt sich dann Tages- oder eben Nachtpflege.

    Pflege zu Hause: Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag

    Um Pflegepersonen zu entlasten und den Pflegebedürftigen einen möglichst selbständigen Alltag zu ermöglichen, gibt es die Angebote zur Unterstützung im Alltag. Dabei können auch Leistungen der Pflegeversicherung abgerufen werden.

    In diesem Zusammenhang verweist das Bundesgesundheitsministerium auf den Entlastungsbetrag, der für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege bis zu 125 Euro im Monat beträgt. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen.

    Pflege zu Hause: Soziale Absicherung und Schulungskurse

    Leistungen in Bezug auf die Renten-, die Unfall- und die Arbeitslosenversicherung stehen Pflegepersonen unter Umständen zu. Voraussetzung ist die nicht erwerbsmäßige Pflege von mindestens einer pflegebedürftigen Person des Pflegegrades 2 bis 5 in der häuslichen Umgebung für mindestens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche.

    Pflegekassen sind zudem verpflichtet, unentgeltlich Schulungskurse für Personen anzubieten, die Angehörige pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern.

    Pflege zu Hause: (Familien-)Pflegezeit

    Wer einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, hat zudem Anspruch auf Pflegezeit. Dies ist eine vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung, sie beträgt bis zu sechs Monate. Ist der Pflegebedürftige minderjährig, gilt dies auch bei außerhäuslicher Betreuung.

    Bei der Familienpflegezeit können sich Beschäftigte für bis zu 24 Monate bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres teilweise für die Pflege in häuslicher Umgebung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen freistellen lassen. Bei minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen besteht der Anspruch auf teilweise Freistellung auch für die außerhäusliche Betreuung.

    Pflege zu Hause: Pflegehilfsmittel

    Bei den Kosten für sogenannten Pflegehilfsmittel springt die Pflegeversicherung ein. Darunter sind Geräte und Sachmittel zu verstehen, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, diese erleichtern oder dazu beitragen, dem Pflegebedürftigen ein selbständigeres Leben zu ermöglichen.

    Pflege zu Hause: Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen

    Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern, zahlt die Pflegekasse für Anpassungsmaßnahmen für Pflegebedürftige bis zu 4000 Euro als Zuschuss. Dies gilt auch, wenn es darum geht, dass die möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden soll.

    Wohnen vier oder mehr Pflegebedürftige zusammen, gibt es 16.000 Euro, wobei der Betrag dann anteilig auf die Personen aufgeteilt wird. Dies kommt vor allem ambulant betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige zugute.

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