Bei Pflegegrad 4 haben Menschen eine "schwerste Beeinträchtigung". Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Bild: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)
Bei Pflegegrad 4 haben Menschen eine "schwerste Beeinträchtigung". Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Bild: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)
Bei den meisten älteren Menschen stellt sich irgendwann die Frage, ob und wann eine Pflege notwendig werden könnte. Wer einen entsprechenden Pflegeantrag stellt oder für sich stellen lässt, muss sich auf eine Begutachtung über den angemessenen Pflegegrad einstellen. Dabei geht es um die Bewertung hinsichtlich Einschränkungen, Leistungen, Entlastungshilfen oder auch Zuschüsse seitens der Pflegekasse. Die jeweilige Einstufung basiert auf den Pflegegraden von 1 bis 5. Getroffen wird die Entscheidung von einem Medizinischen Dienst oder einem unabhängigen Gutachter bzw. Gutachterin, die im Auftrag einer Pflegekasse handeln - von denen es in Deutschland über hundert gesetzliche oder private gibt.
Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt eine Einstufung zum Pflegegrad der Betroffenen. Übrigens beträgt die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit laut dem Bundesgesundheitsministerium 25 Tage. Folgende Kriterien werden bei der angemessenen Einstufung für Pflegegrad 4 bewertet, wie das Portal pflege.de ausführt:
Für jedes der sechs Module werden in bis zu 16 Kategorien unterschiedlich hohe Punkte vergeben.
2017 wurden die früheren Pflegestufen umgewandelt. Pflegegrad 4 bedeutete bis dahin Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) sowie 3. Pflegegrad 4 ist definiert für Personen, deren Selbstständigkeit von einer "nachweislich schwersten Beeinträchtigung " eingeschränkt wird und die daher auf Hilfe angewiesen sind. Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss sich der Wert in der festgelegten Skala zwischen 70 und unter 90 Punkten bewegen. Je höher die Punktzahl vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ( MDK ) bewertet wird, desto höher ist der Pflegegrad . Bei der Prozedur handelt es sich um ein sogenanntes „Neues Begutachtungsassessment“ ( NBA ). Derweil bahnen sich auch 2023 Änderungen im Pflegesektor an.
Eine der entscheidenden Fragen beim Thema Pflege dreht sich ums Geld: Mit welchen Leistungen können Betroffene als auch Angehörige rechnen? Pauschal gibt es laut dem Portal pflege.de feststehende Leistungen, die unabhängig des Pflegegrades (1 - 5) von der Kasse übernommen werden:
Dazu kommen bei Pflegegrad 4 folgende Zuwendungen:
Unweigerlich wirkt sich die Inflation in Deutschland auch auf den Pflegesektor aus. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind je nach Region unterschiedlich und belaufen sich auf Tausende Euro. Laut oben benannter Einstufung erhalten Versicherte mit einem Pflegegrad 4 einen Betrag von 1775 Euro für eine vollstationäre Pflege . Der Rest ist aus eigener Tasche zu entrichten. Eine Alternative kann die teilstationäre Versorgung im Rahmen einer Nachtpflege- oder Tagespflege-Einrichtung sein: Hier steht Bezugsberechtigten des Pflegegrads 4 ein Betrag von 1612 Euro pro Monat zu.
Eine andere Möglichkeit ist laut Gesetzgebung des Gesundheitsministeriums die Inanspruchnahme von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bei einer häuslichen Pflege . Auch in diesem Fall übernimmt die Pflegekasse bestimmte Kosten, die mit Pflegegrad 4 einhergehen. Das betrifft die Pflege durch Angehörige, oder aber die Zuhilfenahme eines ambulanten Pflegedienstes. Eine Kombination aus beidem ist ebenfalls möglich.